Bei der Gesetzesänderung geht um die Kapitalbeschaffungsinstrumente CoCos, Write-off-Bonds und Bail-in-Bonds, die systemrelevante Banken herausgeben müssen, um Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen.
Ab 2020 muss die Emission durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Diese gibt das Geld an die Konzerngesellschaften weiter, die mehr Eigenmittel benötigen. Nach geltendem Recht erhöht das bei der Konzernobergesellschaft die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt.
Um das zu vermeiden, schlägt der Bundesrat vor, den Zinsaufwand für Kapitalbeschaffungsinstrumente bei systemrelevanten Banken nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands zu behandeln, der den Beteiligungsabzug kürzt. Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.
Eine Minderheit wollte gar einen Schritt weiter gehen und den Beteiligungsabzug auf alle Konzernobergesellschaften und andere Leitungsgesellschaften sämtlicher Branchen ausweiten.
Es gehe darum, gleich lange Spiesse zwischen ausländischen und inländischen Unternehmen zu schaffen, erklärte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Von den Mängeln des Beteiligungsabzuges seien nicht nur systemrelevante Banken betroffen. Aeschi wies die Kritik an zu hohen Mindereinnahmen zurück. Er bezifferte diese auf jährlich 60 Millionen Franken, ohne konkret darauf einzugehen.
Das ging dem Nationalrat zu weit. Er lehnte den Antrag mit 122 zu 59 Stimmen ab. Nach Ansicht der Ratsmehrheit würde das den Rahmen der Vorlage sprengen. Bereits in der Variante des Bundesrats entgingen Bund und Kantonen mehrere hundert Millionen Franken jährlich.
Beat Walti (FDP/ZH) gab zu bedenken, das Anliegen der Minderheit sei zwar verständlich. Es sei aber der falsche Ort, um das Problem anzugehen. Dieses müsste im Rahmen der Reform der Verrechnungssteuer gelöst werden.
Dieses Vorgehen hat bereits die Wirtschaftskommission angestossen. Mit einer Motion verlangt sie vom Bundesrat, die Arbeiten an der Reform unverzüglich wieder aufzunehmen. Diese ist derzeit sistiert. Ziel des Bundesrates ist es, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung zu verbessern.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat.