In künftigen Fällen von «Massenschäden» könnten damit Konsumentenorganisationen und andere Verbände stellvertretend für geschädigte Kunden gegen Unternehmen vor Gericht ziehen, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Samstag unter Berufung auf einen Entwurf für eine entsprechende Richtlinie.
Die Kommission soll sich am kommenden Mittwoch mit dem Entwurf befassen. Unklar ist dem Bericht zufolge jedoch noch, wann EU-Parlament und EU-Rat darüber beraten sollten.
Der Entwurf von Justizkommissarin Vera Jourova gehe deutlich über Pläne etwa der deutschen Justizministerin Katarina Barley für eine Musterfeststellungsklage hinaus, die das deutsche Kabinett in Berlin noch im April billigen soll, hiess es weiter.
Den EU-Plänen zufolge sollten die Verbände in bestimmten Fällen auch Schadenersatzansprüche einklagen können. Voraussetzung ist dem Bericht zufolge, dass der Schaden in den Einzelfällen vergleichbar und die Identität und die Zahl der betroffenen Kunden bekannt ist.