Wirtschaft

Keine Geheimhaltung bei Ausschreibungen

Keine Geheimhaltung bei Ausschreibungen

28.03.2018, 12:29 Uhr
· Online seit 28.03.2018, 12:09 Uhr
Der Bundesrat möchte die Unterlagen zu Beschaffungen geheim halten können. Der Plan hatte für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) versagt dem Bundesrat die Unterstützung.
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Sie hat das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fertig beraten und mit 14 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Dabei strich sie nach Angaben der Parlamentsdienste vom Mittwoch die umstrittenen Bestimmungen aus der Vorlage.

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie die Geheimhaltung von Ausschreibungsunterlagen ab. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen strich sie die Beschränkung des Einsichtsrechts.

Der Bundesrat möchte damit die Geschäftsgeheimnisse der Anbieter schützen. Allein die Möglichkeit eines Zugangs zu Unterlagen könne die Zusammenarbeit mit den Behörden beeinträchtigen, argumentiert er in der Botschaft. Der Bundesrat befürchtet auch, dass der Wettbewerb manipuliert wird, weil andere Anbieter ihre Angebote bei ähnlichen Ausschreibungen abstimmen können.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hatte gegen eine solche Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips schwere Bedenken geäussert: Gerade im Beschaffungswesens sei es unumgänglich, die uneingeschränkte Geltung des Öffentlichkeitsgesetzes beizubehalten.

Dank diesem hätten schwerwiegende Beschaffungspannen aufgedeckt und die Lehren daraus gezogen werden können. Tatsächlich haben Medien in den letzten Jahren mit den Möglichkeiten des Öffentlichkeitsgesetzes mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt.

In der Kommission gab auch die Sprache der Ausschreibungen zu reden. Diese einigte sich schliesslich auf einige Mindestanforderungen. So müssen bei Bauaufträgen die Ausschreibungen mindestens in der Amtssprache am Standort des Baus veröffentlicht werden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen müssen die Ausschreibungen mindestens in zwei Amtssprachen erfolgen. Die Eingaben können in allen Amtssprachen verfasst werden.

In der letzten von fünf Sitzungen zum Thema Beschaffungswesen ist die Kommission auf mehrere Entscheide zurückgekommen. So sollen Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt werden. Der Bundesrat hatte diese Idee schon nach der Vernehmlassung fallenlassen.

Die Kommission will nun auch alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Vergabekriterien übernehmen. Dazu gehören neben Preis und der Qualität der Leistung die Nachhaltigkeit, die Plausibilität des Angebots und die Verlässlichkeit des Preises.

In früheren Sitzungen hatte die WAK entschieden, die von der öffentlichen Hand beherrschten Unternehmen nicht dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen. Der Bundesrat soll auch Sektorenmärkte mit wirksamem Wettbewerb von den Regeln befreien können. Die WAK beantragt zudem eine Bestimmung gegen Dumping-Angebote.

Die Revision des öffentlichen Beschaffungswesens ist nötig, weil das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen geändert worden ist. Diese Änderungen hat die Kommission einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen angeglichen werden. Der Nationalrat berät in der Sommersession über die beiden Vorlagen.

veröffentlicht: 28. März 2018 12:09
aktualisiert: 28. März 2018 12:29
Quelle: SDA

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