Keine neue Regelung für Fluglärmgeplagte

17.05.2017, 11:26 Uhr
· Online seit 17.05.2017, 11:08 Uhr
Betroffene von Fluglärm müssen wohl auch in Zukunft mit einer Klage eine einmalige Entschädigung für jene Liegenschaften geltend machen, die an Wert verlieren. Der Bundesrat verzichtet auf eine Neuregelung des heutigen Systems.
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Die Regierung hat am Mittwoch die Abschreibung einer Motion der ständerätlichen Umweltkommission (UREK) beantragt, die eine Verbesserung der Rechtslage der von übermässigem Lärm betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer verlangt. Wird die Motion von den Räten abgeschrieben, bleibt der heutige Rechtsrahmen bestehen.

Dieses Szenario ist wahrscheinlich. Die beiden Parlamentskommissionen lehnten kürzlich die vom Bund unterbreiteten Vorschläge zur Neuordnung des Lärmentschädigungssystems ab. Auch die Kantone wollen am Status quo festhalten.

Der Bundesrat nimmt in seinem Bericht zur Ausschreibung der Motion den auch auf auf diese Reaktionen Bezug. Die politische Akzeptanz für eine Neuordnung des Lärmentschädigungssystems sei nicht gegeben, schreibt er.

Heute müssen von übermässigem Lärm betroffene Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer mit einer Klage eine einmalige Entschädigung für jene Liegenschaften geltend machen, die lärmbedingt an Wert verlieren. Ob die Bedingungen für eine Entschädigung erfüllt sind, entscheiden die Gerichte gestützt auf die Praxis des Bundesgerichts.

Verschiedene parlamentarische Versuche, die Rechtslage von Fluglärmgeplagten zu verbessern, waren in den vergangenen Jahren gescheitert. Am Willen fehlte es nicht. Auch der Bundesrat prüfte verschiedene Möglichkeiten zur Neuordnung des Lärmentschädigungssystems.

Im Raum stand etwa der Vorschlag einer Lärmausgleichsnorm, die den betroffenen Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzern einen periodischen Ausgleich für den Minderwert ihrer Liegenschaft zugestanden hätte, solange die Lärmbelastung andauert. Diesen Vorschlag lehnten die Kantone jedoch mehrheitlich ab; insbesondere, da die Umsetzung administrativ zu aufwendig sei.

Geprüft wurde danach, die heutige Rechtsprechung des Bundesgerichts auf Gesetzesstufe zu normieren. Doch diese Projekte stiessen bei den Parlamentskommissionen auf Widerstand. Nach jahrelangem Hin und Her sprachen sie sich für die Beibehaltung des Status quo aus. Das aktuelle System einer einmaligen Entschädigungszahlung für Grundeigentümer sei weniger bürokratisch und garantiere Rechtssicherheit.

Generell haben es Fluglärmgegner schwer, ihre Anliegen in Bundesbern durchzusetzen. So lehnte der Nationalrat in der abgelaufenen Sondersession Anfang Mai ein Postulat von Jürg Grossen (GLP/BE) ab, das eine Verschärfung der geltenden Lärmschutzvorschriften für Militärflugplätze zum Ziel hatte.

In der Frühjahrssession wollte die grosse Kammer überdies nichts wissen von einer schweizweit einheitlichen Nachtflugsperre. Sie lehnte eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) ab, die für die Landesflughäfen Zürich, Basel und Genf eine Nachtflugsperre zwischen 23 Uhr und 6 Uhr forderte.

veröffentlicht: 17. Mai 2017 11:08
aktualisiert: 17. Mai 2017 11:26
Quelle: SDA

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