Maudet kämpft für Gegendarstellung

02.04.2019, 14:27 Uhr
· Online seit 02.04.2019, 14:10 Uhr
Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist am Dienstag vor einem Genfer Zivilgericht erschienen. Er verlangt von Tamedia eine Gegendarstellung zu einem Ende November 2018 veröffentlichten Bericht des «Tages-Anzeigers».
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Der besagte Artikel mit dem Titel «Maudets Kritikerin muss schweigen» handelte von einer krankgeschriebenen Journalistin des Westschweizer Radios RTS, welche über die Reise des Staatsrats nach Abu Dhabi recherchiert hatte. Dem Artikel zufolge hatte Maudet «Mühe mit der kritische Neugierde» der Journalistin und intervenierte beim Chefredaktor von RTS .

Nach der Veröffentlichung des Berichts bat der FDP-Politiker den «Tages-Anzeiger» um eine Gegendarstellung. Die Zeitung, lehnte ab, mit der Begründung, dass die von Maudet vorgeschlagene Formular für das Blatt nicht geeignet sei. Weil es keine Einigung gab, befasst sich nun die Ziviljustiz des Kantons Genf mit dem Fall.

Laut Kevin Guillet, dem Anwalt des Journalisten der Zeitung, geht es beim umstrittenen Artikel nicht in erster Linie um Maudet, sondern ganz allgemein um den Druck, dem Journalisten in ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Seiner Ansicht nach gibt es keinen Grund dafür, dass sich der Genfer Staatsrat persönlich betroffen fühlen sollte.

Aus Maudets Sicht präsentieren sich die Dinge ganz anders aus. Nach Einschätzung seines Anwalts Laurent Fischer rücken die im Artikel dargestellten Fakten seinen Mandanten in ein unvorteilhaftes Licht. Er wirft Tamedia «schmutzige Böswilligkeit» vor. «Pierre Maudet möchte wie jede andere Person behandelt werden», fügte der Anwalt hinzu.

Der «Tages-Anzeiger» weigert sich, «Pierre Maudet eine Plattform zu bieten, damit dieser seine Rechnungen mit der französischsprachigen Presse begleichen kann». Der Staatsrat habe verlangt, dass er seine Gegendarstellung auf Französisch verfassen werden könne, sagte Guillet.

Der «Tages-Anzeiger» war bereit, ein Interview mit Pierre Maudet zu veröffentlichen oder einen Platz bei den Leserbriefen einzuräumen. Der Staatsrat habe zudem noch die Möglichkeit erhalten, den angefochtenen Artikel zu präzisieren, aber nur, wenn er auch der RTS-Journalisten die Gelegenheit gegeben hätte, sich zu äussern.

Nun muss das Genfer Gericht erster Instanz entscheiden. Ein Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.

veröffentlicht: 2. April 2019 14:10
aktualisiert: 2. April 2019 14:27
Quelle: SDA

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