Nationalrat will Wechsel zum Zivildienst erschweren

15.06.2017, 10:30 Uhr
· Online seit 15.06.2017, 09:56 Uhr
Wer nach Beginn der Rekrutenschule in den Zivildienst wechselt, soll sich nur noch die Hälfte der bereits geleisteten Diensttage anrechnen lassen können. Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, gegen den Willen der Linken. Ja sagte er auch zu einem Uniformzwang.
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Heute dauert der Zivildienst anderthalb Mal so lange wie der Militärdienst. Bereits geleistete Militärdiensttage werden jedoch angerechnet. Mit der neuen Regelung müssten Zivildienstleistende - je nach Zeitpunkt des Wechsels - erheblich länger Dienst leisten. Die noch zu leistenden Diensttage würden nämlich weiterhin mit dem Faktor 1,5 multipliziert.

Die Befürworter versprechen sich davon weniger Zivildienstgesuche. Heute erfolge der Wechsel in den Zivildienst oft aus Gründen des persönlichen Komforts, nicht wegen eines Gewissenskonflikts, sagten sie. So sei das System aber nicht gedacht.

Walter Müller (FDP/SG) wies auf die steigenden Zivildienstgesuche seit der Abschaffung der Gewissensprüfung hin. Zwischenzeitlich seien die Zahlen zwar wieder gesunken, doch nun würden erneut Höchstzahlen erreicht.

Die Abgänge nach Beginn der RS und nach deren Abschluss seien «besonders gravierend». Die Ausbildungskosten seien in diesen Fällen nutzlos. So werde die Wehrpflicht «auf kaltem Weg» abgeschafft, kritisierte Müller. Damit die Armee ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen könne, müssten die Bestände der Armee gesichert werden.

Die Gegner aus den Reihen der SP und der Grünen argumentierten, eine solche Bestrafung von Zivildienstleistenden sei unangebracht und inakzeptabel. Junge Menschen, die einen sinnvollen Dienst zugunsten der Gesellschaft leisten möchten, sollten nicht davon abgehalten werden, sagte Pierre-Alain Fridez (SP/JU).

Chantal Galladé (SP/ZH) wollte von den Befürwortern wissen, warum sie sich nicht für eine attraktivere Armee einsetzten. Cédric Wermuth (SP/AG) kritisierte, dass die patriotische Moral der Zivildienstleistenden infrage gestellt werde. Auch Balthasar Glättli (Grüne/ZH) fragte, ob der Zivildienst denn nicht als sinnvoller Dienst betrachtet werde.

Gegen die Motion stellte sich auch der Bundesrat. Diese ist aus seiner Sicht zwar «geeignet, die Anzahl Gesuche und Zulassungen ab Beginn der RS zu senken». Je länger jemand Militärdienst geleistet habe, desto unwahrscheinlicher werde ein Umteilungsgesuch. Doch wäre damit zu rechnen, dass weniger Männer einen Dienst leisten würden. Das würde die Wehrgerechtigkeit schwächen.

Zudem kritisiert der Bundesrat das Ausmass der Verlängerung und die damit verbundene Ungleichbehandlung der Zivildienstleistenden. Diese hätten den Charakter einer unverhältnismässigen Sanktion und wären nicht mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar, schrieb er in seiner Antwort auf den Vorstoss.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann verwies ausserdem auf bereits ergriffene Massnahmen. Weitere seien für den Herbst geplant. Heute sei es «etwas zu einfach», im Zivildienst Unterschlupf zu finden. Das Wirtschafts- und das Verteidigungsdepartement wollen laut der schriftlichen Antwort des Bundesrates auch eine Massnahme prüfen, welche in dieselbe Richtung geht wie die Motion, aber die Verhältnismässigkeit besser berücksichtigt.

Der Nationalrat nahm die Motion am Donnerstag dennoch an, mit 110 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Der Schweizerische Zivildienstverband verurteilte den Entscheid in einer Mitteilung scharf. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) spricht von einem Angriff auf den Zivildienst und einem Verfassungsbruch.

Ja sagte der Nationalrat auch zu einer weiteren Zivildienst-Motion seiner Kommission, mit 103 zu 69 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Diese fordert, dass Zivildienstleistende im Einsatz als solche erkennbar sind. Die Gegner gaben zu bedenken, dass Betriebe wie Spitäler spezielle Kleidervorschriften hätten. Ein Uniformzwang wäre damit nicht vereinbar.

Werner Salzmann (SVP/BE) erwiderte im Namen der Befürworter, es gehe nicht um einen Uniformzwang, sondern um eine einfache Kennzeichnung, zum Beispiel eine Armbinde. Der Zivildienst tue Gutes, also sollte er doch erkennbar sein.

Der Bundesrat lehnte auch diesen Vorstoss ab. Es gebe bereits Möglichkeiten zur Kennzeichnung von Zivildienstleistenden, argumentierte Schneider-Ammann. Zudem sei der Zivildienst keine Truppe und auch nicht in Truppengattungen oder Verbände gegliedert, die gekennzeichnet werden müssten.

Zivis leisteten ihre Einsätze individuell in mehr als 5000 zivilen Betrieben. Uniformen für Zivis würden nicht in diese Vielfalt passen und hätten darin keine Funktion. Die Kosten bezifferte der Bundesrat auf 1,8 Millionen Franken.

Ob ein Uniformzwang eingeführt und der Zivildienst verlängert wird, entscheidet nun der Ständerat.

veröffentlicht: 15. Juni 2017 09:56
aktualisiert: 15. Juni 2017 10:30
Quelle: SDA

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