Zwei Millionen Franken erstattet die Postauto Schweiz AG ihren Chauffeuren für fehlerhafte Spesen- und Zulagenabrechnungen zurück. Postauto Schweiz bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des «Blick».
Konkret geht es um die Auswärtspausen der Chauffeure. Muss ein Fahrer seine Pause an einem anderen Ort verbringen als an seinem vertraglich festgelegten Dienstort, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Arbeitszeitanrechnung sowie eine Verpflegungskosten-Entschädigung.
Gewerkschaft informiert
In den vergangenen Monaten hätten mehrere Chauffeure die Gewerkschaft Syndicom über fehlerhafte Zulagen- und Spesenabrechnungen informiert. Zunächst sei man von Einzelfällen ausgegangen, als sich diese aber gehäuft hätten, habe man feststellen müssen, dass es sich um einen systematischen Fehler handle, sagt Syndicom-Sprecher Christian Capacoel auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Die Gewerkschaft informierte umgehend Postauto.
Bei Postauto Schweiz heisst es, nach Bekanntwerden der Sachlage habe man «sofort reagiert und die Anpassungen zugunsten des Fahrpersonals vorgenommen». Die internen Systeme zur Berechnung der Entschädigungen seien «bereits auf den 10.12.2017 korrigiert» worden.
Fehler vor Inkrafttreten des GAV
Ab welchem Zeitpunkt die Zulagen und Spesen falsch abgerechnet worden sind, lässt sich laut der Gewerkschaft aufgrund fehlender Angaben von Postauto nicht feststellen. Die Gewerkschaft geht aber davon aus, dass Fehler bei der Spesen- und Zulagenabrechnung auch vor Inkrafttreten des aktuellen Gesamtarbeitsvertrages (GAV) gemacht wurden.
Postauto will hingegen nur Rückerstattungen für die Jahre 2016 und 2017 zahlen und beruft sich dabei auf den GAV. Dort seien das Einsatzgebiet und die Auswärtspausen des Fahrpersonals definiert worden. Die «eigene Definition des neuen GAV» habe in der Vergangenheit nicht in allen Punkten den gesetzlichen Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und der dazugehörenden Verordnung entsprochen, heisst es bei Postauto.
Entschädigungen für zu wenig ausbezahlte Mahlzeitenspesen oder Arbeitszeitanrechnungen würden maximal rückwirkend bis zum 1.1.2016, dem Inkrafttreten des GAV, zurückerstattet.
GAV oder OR?
Für die Gewerkschaft ist es nicht einsichtig, dass sich Postauto bei der Rückerstattung auf den GAV beruft. Syndicom beharrt darauf, dass laut dem Arbeitszeitgesetz und dem Obligationenrecht Beschäftigte Anspruch auf Rückzahlungen aus den vergangenen fünf Jahren haben. Die Spesen und Zuschläge seien auch vor Inkrafttreten des aktuellen GAV nicht ausgerichtet worden.
Laut Postauto sind erste Rückzahlungen seit Juli 2018 mit der normalen Salärauszahlung erfolgt. Die letzten betroffenen Fahrerinnen und Fahrer sollten die Rückzahlungen mit dem Septemberlohn erhalten. Die Gewerkschaft bestätigt, dass einzelne Chauffeure im Juli/August einen Teil der Rückzahlungen erhalten haben.
Einen Grund für die Probleme von Postauto sieht die Gewerkschaft in der dezentralen Struktur des Unternehmens. Syndicom begrüsst daher die vergangene Woche angekündigte Neuausrichtung von PostAuto. Dadurch, dass die Regionen funktional näher an die Zentrale geholt würden, dürften künftig Kontrollmechanismen besser funktionieren.
Verunsicherung bei Beschäftigten
Das Vertrauen der Postautochauffeure in die Unternehmensleitung habe durch den Postauto-Skandal sehr stark gelitten. Der Druck auf die Postauto-Chauffeure habe in den letzten Jahren stark zugenommen.
«Sie haben mit dem Argument, dass man sparen müsse, um konkurrenzfähig zu bleiben, den Gürtel immer enger schnallen müssen», so die Gewerkschaft. Sie könnten nicht verstehen, dass Subventionen in Millionenhöhe erschwindelt worden seien, um Linien im Ausland zu führen.
Bei Postauto betont man, dass die Phase der Neuausrichtung des Unternehmens zu Verunsicherungen führen könne. Man bemühe sich, die neue Organisation schnell aufzubauen, damit die Mitarbeitenden bald Klarheit hätten, wie es weitergehe.