Promille-Party im Gummiboot ist bald legal

01.05.2019, 12:49 Uhr
· Online seit 01.05.2019, 10:43 Uhr
Die Party auf dem Wasser geht weiter: Der Bundesrat hebt die Promillegrenze für Gummibootfahrer per Anfang 2020 auf. Die Freizeitkapitäne unterstehen aber weiterhin der gesetzlichen Vorgabe, dass das Boot nur von fahrtüchtigen Personen gesteuert werden darf.
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Die 0,5-Promillegrenze für Fahrer von Sport- und Freizeitschiffen war erst im Februar 2014, also vor gut fünf Jahren, eingeführt worden. Mit dieser Änderung gilt im Schiffsverkehr seither derselbe Alkoholgrenzwert wie im Strassenverkehr.

Wenn kein Unfall geschieht ist alles okay

Nun hat der Bundesrat entschieden, die alte Praxis, die vor 2014 in Kraft war, wiedereinzuführen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte die Verordnungsänderung vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickt.

Zwar ist es auch weiterhin nicht erlaubt, ein Schiff zu führen, wenn die Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist. Die Binnenschifffahrtsverordnung definiert jedoch nicht mehr, ab welchem Promillewert jemand als fahrunfähig galt. Solange kein Unfall passiert, haben Segler und Motorbootfahrer daher in der Regel nichts zu befürchten.

Auf kleinen Booten darf getrunken werden

Der Bundesrat erklärte die Kehrtwende am Mittwoch damit, dass die Einhaltung des Alkoholwertes bei Führern von Gummibooten und kleinen Schiffen schwierig zu kontrollieren sei «und von diesen Booten eine geringere Gefährdung ausgeht als von motorisierten Schiffen». Keine Promillegrenze gibt es für Kapitäne von Schiffen, die kürzer als 2,50 Meter sind, gemeint sind etwa Strandboote und ähnliche Bootsarten wie Paddelboote, Rennruderboote, Windsurf- und Kiteboards sowie nicht motorisierte Gummiboote bis zu einer Länge von 4 Metern.

Quelle: Keystone/SDA

veröffentlicht: 1. Mai 2019 10:43
aktualisiert: 1. Mai 2019 12:49
Quelle: SDA

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