Schwarz geschminkter Schauspieler ist grenzwertig

16.11.2016, 12:19 Uhr
· Online seit 16.11.2016, 12:04 Uhr
SRG-Ombudsmann Roger Blum hält die «Verlade» von Röbi Koller mit einem schwarz geschminkten Schauspieler aus rechtlicher Sicht für zulässig. Geht es aber um guten Geschmack und menschlichen Anstand, übt er scharfe Kritik.
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Blum sieht im «Blackfacing»-Scherz in Röbi Kollers Sendung «Happy Day» vom 15. Oktober keine Verletzung des Rassismus- und Diskriminierungs-Verbots in Radio und Fernsehen. Aus rechtlicher Sicht sei der Scherz für die Sendung «Verstehen Sie Spass?» nicht zu beanstanden.

Der vermeintliche schwarze Südafrikaner sei nicht in seiner Würde herabgesetzt worden. Der Sketch sei als solcher klar ausgewiesen worden und habe sich allein gegen Moderator Koller gerichtet.

Auf psychologischer Ebene sieht es gemäss Blum aber anders aus. Seine Generation sei mit der Entkolonialisierung Afrikas so sozialisiert worden, dass Rassen und Ethnien kein Thema mehr waren.

In diesem Zusammenhang sei ein schwarz geschminkter weisser Schauspieler «ein gewaltiger Rückschritt», vor allem, «wenn es so plump und infantil betrieben wird» wie im konkreten Fall. Der Schauspieler rede wie ein Inder, sei eine Fasnachtsfigur und die Humoreinlage insofern rassistisch, als die Figur in der Sendung als Störfaktor missbraucht worden sei.

Sowohl der deutsche Moderator und Humorist Guido Cantz als auch Röbi Koller hätten in nachgeschobenen Stellungnahmen die Wirkung der Szene auf farbige Menschen und auf für Rassismus sensible Personen unterschätzt.

Kurz: Der Auftritt war unbedacht und ungeschickt. Zu Recht empfanden ihn viele Menschen als diskriminierend, bilanziert Blum.

Moderator Röbi Koller rügt er indessen nicht. Dieser habe gute Miene zum bösen Spiel gemacht. Verantwortlich sieht Blum hingegen Cantz und sein Team von «Verstehen Sie Spass?», die sich für das «Blackfacing» entschieden. Die Vorgesetzten im deutschen Sender SWR sind durch die Ausstrahlung mitverantwortlich.

In zweiter Linie mitverantwortlich ist die Redaktion von «Happy Day», da sie mit Cantz' Team gemeinsame Sache machte, nichts verriet und keine Einwände gegen das «Blackfacing» erhob. In dritter Linie schliesslich ist die Leitung von SRF verantwortlich, weil sie «Happy Day» ausstrahlte und die Szene in Kauf nahm.

Das Schweizer Fernsehen SRF räumte ein, dass es die Szene aus heutiger Sicht nicht mehr so machen würde. Der Sketch sei aber im Rahmen der Koproduktion von «Verstehen Sie Spass?» mit SWR abgesprochen gewesen.

Gegen den Scherz gingen 30 Beanstandungen ein, 14 aus der Schweiz und 16 aus Deutschland. Nach der Live-Sendung im Schweizer Fernsehen wurde er in «Verstehen Sie Spass» von SWR gezeigt. Gegen den Entscheid des Ombudsmanns ist eine Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) möglich.

veröffentlicht: 16. November 2016 12:04
aktualisiert: 16. November 2016 12:19
Quelle: SDA

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