Sika-Erbenfamilie hält unverändert an Vertrag mit Saint Gobain fest

11.04.2017, 15:00 Uhr
· Online seit 11.04.2017, 07:59 Uhr
Die Erbenfamilie des Bauchemieunternehmens Sika hält trotz der mittlerweile zweijährigen Auseinandersetzung weiter am Verkauf an den französischen Konkurrenten Saint-Gobain fest. «Wir stehen nach wie vor zum Vertrag», sagte der Familienvertreter Urs Burkard.
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Burkard erteilte Spekulationen in den Sonntagszeitungen über eine Strategieänderung der Erbenfamilie eine Absage. «Wir stehen stolz hinter diesem Vertrag», sagte Burkard am Dienstag bei der Sika-Generalversammlung. Alles andere sei «Fake News».

Zur Auseinandersetzung mit dem Verwaltungsrat und dem ersten für diesen positiven Gerichtsentscheid sagte Burkard, dass der Verwaltungsrat zwar eine Schlacht gewinnen könne, nicht aber den Krieg gegen den Hauptaktionär.

Die Familie habe für Sika einen industriellen Partner gesucht, der sich auf das Geschäft verstehe und sich um das Wohl der Mitarbeiter sorge, sagte Burkard. Für seine Aussage, dass Saint-Gobain genau dieser Partner sei, erntete er im Saal vereinzelte Pfiffe.

Zum Verwaltungsrat sagte Burkard, dass sich die Erbenfamilie gerne mit diesem und Saint-Gobain an einen Tisch setzen würde. Klar dabei blieb jedoch, dass die Erbenfamilie bei einem solchen Treffen nicht über den Verkauf selbst sprechen würde. Zum Verwaltungsratspräsidenten Paul Hälg gewandt meinte Burkard: «He Paul, gib dir einen Ruck.»

Der Verwaltungsrat hatte für die Generalversammlung erneut teilweise die Stimmkraft der Erbenfamilie, die in der Schenker Winkler Holding (SWH) organisiert ist, beschränkt. Mit diesem Kniff verhindert die Sika-Führung die Übernahme des Bauchemieherstellers durch den französischen Gruppe Saint-Gobain.

Keine volle Stimmkraft erhält die Erbenfamilie bei der Wahl der Verwaltungsräte und den Wahlen in die Ausschüsse. Bei allen anderen Traktanden dagegen kann die Familie ihre Kontrollmehrheit - mit 16 Prozent am Aktienkapital hält SWH 53 Prozent der Stimmen - bei der Generalversammlung am Dienstag in Baar ZG einsetzen.

Dass der Verwaltungsrat erneut zu diesem Schritt greifen würde, war allgemein erwartet worden. Er hatte dies bereits an den letzten drei Generalversammlungen getan.

Der Verwaltungsrat sieht sich bei der Anwendung des Artikels durch ein erstes Urteil des Zuger Kantonsgerichts vom Oktober 2016 bestätigt. Das Gericht hat darin das Vorgehen des Verwaltungsrates gestützt. Die Erbenfamilie akzeptierte jedoch das Urteil nicht und hat es an die nächste Instanz weitergezogen.

Hälg bedauerte in seinem Eintretensvotum, dass zwischen dem Verwaltungsrat und der Erbenfamilie bisher keine Lösung gefunden wurde. «Die Zeichen stehen weiter auf Konfrontation», sagte Hälg. Darum habe der Verwaltungsrat auch diesmal eine Beschränkung der Stimmrechte beschliessen müssen.

veröffentlicht: 11. April 2017 07:59
aktualisiert: 11. April 2017 15:00
Quelle: SDA

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