Staatsanwaltschaft fordert Geldbusse von UBS-Deutschland-Tochter
Bereits 2014 hatte die UBS in einem Steuersünder-Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Bochum rund 300 Millionen Euro bezahlt.
Viel grösseren Ärger hat die Grossbank aktuell in Frankreich: Dort verhängte eine Gericht im Februar wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche eine Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro gegen die UBS. Diese hat dagegen jedoch Berufung eingelegt.
Die Ermittlungen in Mannheim liefen bereits seit 2012. Die Staatsanwaltschaft sieht es nun als erwiesen an, dass Führungskräfte der Deutschland-Tochter zahlreiche Kunden des Konzerns bei Steuerstraftaten unterstützt haben.
So sollen Mitarbeiter es Bankkunden ermöglicht haben, über ein internes Verrechnungskonto der UBS Gelder am Fiskus vorbei in die Schweiz zu transferieren. Mit der Geldbusse soll das Unternehmen für das Fehlverhalten seiner Führungskräfte bestraft und der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden.
Die UBS läuft Sturm gegen die Geldbusse. Das Geldhaus sehe keine rechtliche Grundlage und werde sich entschieden zur Wehr setzen, erklärte ein Sprecher. Das Landgericht Mannheim muss in einer Hauptverhandlung entscheiden, ob es dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgibt.