Ständerat ist gegen Steuerprivilegien für Bauern

12.12.2016, 18:35 Uhr
· Online seit 12.12.2016, 18:10 Uhr
Der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken soll doch nicht von der Bundessteuer befreit werden. Anders als der Nationalrat lehnt der Ständerat eine entsprechende Gesetzesänderung ab.
Stephanie Martina
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Die kleine Kammer folgte am Montag mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen ihrer vorberatenden Kommission. Diese hatte ebenfalls deutlich empfohlen, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Damit ist das Geschäft stark absturzgefährdet. Auch wenn der Nationalrat ein zweites Mal zustimmen dürfte, sind die Mehrheiten im Ständerat so klar, dass er bei einer weiteren Beratung kaum auf seinen (heutigen) Entscheid zurückkommen wird.

Verschiedene Ständeräte verwiesen auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Selbständige Landwirte und andere Selbständigerwerbende mit Grundstücken in der Bauzone sollten gleich behandelt werden. Mit der Gesetzesänderung würden aber Bauern bevorzugt.

Die Vorlage verletze zudem das Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) im Namen der Mehrheit. Zudem schaffe es einen Anreiz für die Einzonung von Kulturland.

Durch die Praxisänderung könne es zwar zu Härtefällen kommen, etwa bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs. Die meisten davon könnten aber mit einem Steueraufschub vermieden werden. Bereits heute hätten zum Beispiel die Kantone diese Möglichkeit.

Damit es künftig zu weniger Härtefällen kommt, soll zudem die Praxis der Kantone bei der direkten Bundessteuer vereinheitlicht werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) plane ein entsprechendes Rundschreiben, führte die Mehrheit aus. Allenfalls soll die Kommission selber aktiv werden und einen Vorstoss zur Verhinderung von Härtefällen vorlegen.

«Das reicht nicht», kritisierte Hannes Germann (SVP/SH) und zählte verschiedene Beispiele von benachteiligten Bauern auf. «Es muss eine Lösung des Gesetzgebers geben, wir dürfen dieses Problem nicht an die Gerichte abschieben.»

Germann verwies damit auf die Vorgeschichte der angedachten Gesetzesänderung. Auslöser dafür war ein Bundesgerichtsentscheid von 2011. Vorher waren Gewinne aus dem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von der direkten Bundessteuer befreit. Die Richter in Lausanne begrenzten dieses Privileg auf Grundstücke, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht unterstellt sind.

Das Parlament überwies nach diesem Entscheid eine Motion, welche ein Gesetz nach der früheren Praxis verlangte. Der Bundesrat musste im Anschluss eine Vorlage ausarbeiten. Dabei erwähnte er, dass beim Bund und bei den Sozialwerken geschätzte Ausfälle von 400 Millionen Franken pro Jahr in Kauf genommen werden müssten.

Im Ständerat sprach Finanzminister Ueli Maurer von einer «Privilegierung». Der Bundesrat sei der Auffassung, dass das Gesetz das Gebot der Rechtsgleichheit verletze. Auch werde nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Annahme der Vorlage zu empfehlen.

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, welcher der Vorlage im April mit 100 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt hatte. SVP und CVP stimmten geschlossen zu, einzelne Stimmen kamen aus der FDP. Auf Antrag der Kommission beschloss der Nationalrat dabei auch, dass alle noch hängigen Veranlagungen nach dem neuen Recht beurteilt werden sollen. Bedenken wegen der Unzulässigkeit der Rückwirkung verhallten ungehört.

veröffentlicht: 12. Dezember 2016 18:10
aktualisiert: 12. Dezember 2016 18:35
Quelle: SDA

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