Ständerat stimmt Massnahmen gegen Steuerflucht zu

16.03.2017, 12:10 Uhr
· Online seit 16.03.2017, 06:30 Uhr
Multinationale Konzerne sollen ihre Gewinne nicht länger in Tiefsteuerländer verschieben können. Der Ständerat hat am Donnerstag einer multilateralen Vereinbarung und dem Gesetz zu deren Umsetzung zähneknirschend zugestimmt.
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Künftig sollen die multinationalen Unternehmen jedes Jahr in einem Bericht aufzeigen, in welchem Land sie wie viel Umsatz gemacht und Steuern gezahlt haben. Diese länderbezogenen Berichte sollen mit anderen Staaten automatisch ausgetauscht werden.

Es handelt sich um eine Massnahme des OECD-Aktionsplans BEPS zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung. Die Bekämpfung der Steueroptimierung von Konzernen sei zu einem zentralen Anliegen der Staatengemeinschaft geworden, stellte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR) fest.

Im Ständerat zeigten sich viele kritisch. Die Mehrheit vertrat aber die Auffassung, dass die Schweiz schlechter dastünde, wenn sie nicht mitmachen würde. In diesem Fall würde nämlich ein Zweitmechanismus greifen: Die Staaten könnten die Daten bei lokalen Tochtergesellschaften der Konzerne einfordern.

Die Unternehmen bevorzugten eine Regelung auf Basis eines Staatsvertrags, weil der Austausch damit geordnet erfolge, sagte Finanzminister Ueli Maurer. «Es ist nicht so, dass wir konform sein wollen», stellte er fest. Die Schweiz müsse aber die internationalen Regeln übernehmen, weil die Unternehmen international tätig sein wollten.

Gegen die Vorlage stellten sich die SVP-Vertreter. «Einmal mehr» schliesse die Schweiz einen völkerrechtlichen Vertrag ab, der über den schweizerischen Gesetzen und der Bundesverfassung stehe, kritisierte Peter Föhn (SVP/SZ). Hannes Germann (SVP/SH) warnte, die Vereinbarung könnte in den kommenden Jahren verschärft werden. Dann bleibe der Schweiz nichts anderes übrig als zu nicken.

Thomas Hefti (FDP/GL) zeigte sich ebenfalls kritisch. Das ganze liege eher im Interesse grosser und einflussreicher OECD-Staaten, die Schulden angehäuft hätten und nun auf der Suche nach Steuersubstrat seien, stellte er fest. In der Schweiz könnten die Steuereinnahmen sinken.

Die Ratslinke dagegen bedauerte, dass die Schweiz nur den Mindeststandard umsetzen will. Viele Länder gingen darüber hinaus, sagte Roberto Zanetti (SP/SO). «Wenn man etwas machen muss, kann man es auch gut machen.» Er wette darauf, dass in den kommenden Jahren Ausbauschritte nötig seien.

Zanetti gab ferner zu bedenken, dass die Regeln auch ein Beitrag zur Bekämpfung der globalen Armut seien. Den Ländern des Südens entgingen laut dem IWF jährlich über 200 Milliarden Steuermilliarden.

Der Rat stimmte der multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) schliesslich mit 28 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Das Gesetz zur Umsetzung hiess er mit 40 zu 1 Stimmen gut. Allerdings brachte er Änderungen an, unter anderem bei den Strafbestimmungen.

Der Gesetzesentwurf sieht für fahrlässig begangene unwahre oder unvollständige Angaben eine Busse bis zu 100'000 Franken vor. Der Ständerat will diese Bestimmung streichen. Fahrlässigkeit sei auch in anderen Bereichen nicht strafbar, hiess es. Zudem könnten bei der Erstellung eines Länderberichts leicht Fehler geschehen.

Vorsätzliche unwahre oder unvollständige Angaben sollen nach dem Willen des Rates zudem nur dann bestraft werden, wenn sie die Informationen wesentlich verfälschen und ein falsches Bild der tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben.

Weiter sollen nach dem Willen des Ständerates Unternehmen beim Finanzdepartement die Aussetzung des Austauschs mit einem Partnerstaat beantragen können, wenn sie glaubhaft machen können, dass der Partnerstaat die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Verwendung der Daten verletzt. Über den Antrag würde der Bundesrat entscheiden.

Schliesslich will der Ständerat im Gesetz verankern, dass das Parlament Änderungen der ALBA-Vereinbarung genehmigen muss - mit einem Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum untersteht. Chancenlos waren Anträge von linker Seite, über den Mindeststandard hinauszugehen.

Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Stimmt auch dieser zu, müssen künftig rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne länderbezogene Berichte erstellen. Die Regeln betreffen multinationale Konzerne mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder rund 900 Millionen Franken.

Die Berichte sollen ausschliesslich an die Steuerbehörden gehen und nicht veröffentlicht werden. Das entspricht dem OECD-Standard. Die EU will die Unternehmen allerdings verpflichten, bestimmte Daten zu veröffentlichen. Das könnte jene Schweizer Unternehmen betreffen, die Tochtergesellschaften in der EU haben.

Mit welchen Ländern die Schweiz die Berichte austauscht, steht noch nicht fest. Der Bundesrat soll die Länder später einzeln bestimmen können.

veröffentlicht: 16. März 2017 06:30
aktualisiert: 16. März 2017 12:10
Quelle: SDA

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