Waadt setzt USR III bereits auf 2019 um

01.11.2017, 15:33 Uhr
· Online seit 01.11.2017, 15:20 Uhr
Die Waadt setzt die Unternehmenssteuerreform III bereits Anfang 2019 um und wartet nicht das nach der Abstimmungsniederlage auf Bundesebene lancierte Nachfolgeprojekt ab. Das gab die Regierung am Mittwoch bekannt.
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Seit der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III auf nationaler Ebene mit einer Nein-Mehrheit von 59,1 Prozent vom 12. Februar 2017 war offen, wie die Waadt mit ihrer kantonalen Lösung der USR III vorangeht.

Die Waadtländer Stimmberechtigten hatten die kantonale Umsetzung der USR III bereits am 20. März 2016 mit einer überwältigenden Ja-Mehrheit von 87,12 Prozent angenommen. Am Mittwoch kündigte die Waadtländer Regierung in ihrem Legislaturprogramm 2017-2022 an, am ursprünglichen Fahrplan mit der Einführung 2019 festhalten zu wollen.

«Wir nehmen unser Schicksal in die Hände», sagte der Waadtländer Finanzdirektor Pascal Broulis (FDP) vor den Medien in Lausanne. Die Kantone hätten die Dringlichkeit der Unternehmenssteuerreform stets betont.

Mit der Unternehmenssteuerreform soll den kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften ein Ende bereitet werden. Diese vornehmlich für international tätige Firmen geltenden Privilegien werden international nicht mehr akzeptiert.

Die Kantone sehen deshalb eine Senkung der Gewinnsteuersätze für alle Unternehmen vor, um die unterschiedlich Besteuerung von Statusgesellschaften und anderen Unternehmen zu beenden. In der Waadt sinkt der Steuersatz von 20,95 (2018) auf 13,79 Prozent (2019).

Mit der vorzeitigen Umsetzung verzichtet die Waadt im 2019 und allenfalls gar 2020 auf die Kompensationszahlungen des Bundes durch einen höheren Anteil der Kantone an der Bundessteuer. Damit entgehen der Waadt 94 Millionen Franken.

Durch den Aufschub der leichten Steuererhöhungen für die Statusgesellschaften entgehen dem Waadtländer Fiskus weitere 34 Millionen Franken. Die Waadt legt für die Jahre 2019 und 2020 deshalb bereits je 128 Millionen Franken beiseite. Auch das soziale Ausgleichspaket mit Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft von Familien wird per 2019 umgesetzt.

Die Waadt wählt damit einen anderen Weg als die Mehrheit der anderen Kantone, welche nach dem Nein auf Bundesebene das neue Reformprojekt abwarten. Diese Steuervorlage 17 befindet sich bis Anfang Dezember in der Vernehmlassung. Das Vorpreschen der Waadt dürfte zu einem verschärften Steuerwettbewerb unter den Kantonen führen.

veröffentlicht: 1. November 2017 15:20
aktualisiert: 1. November 2017 15:33
Quelle: SDA

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