Weko untersucht mögliche Abreden
23.11.2017, 07:53 Uhr
· Online seit 23.11.2017, 07:46 Uhr
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Es bestünden Anhaltspunkte, dass die beiden Unternehmen beim Vertrieb von AdBlue die Kunden unter sich aufgeteilt und damit gegen das Kartellgesetz verstossen hätten, schreibt die Weko in einer Mitteilung vom Donnerstag.
In einer Untersuchung wollen die Wettbewerbshüter nun prüfen, ob Bucher und Brenntag tatsächlich eine unzulässige Abrede getroffen hätten. AdBlue ist ein Flüssigharnstoff, der zur Reduktion von Stickoxidemissionen von Dieselfahrzeugen eingesetzt wird. Insbesondere bei neuen Lastwagen wird AdBlue eingesetzt, es gibt aber auch Personenautos mit einer solchen Abgasreinigung.
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