Ringier muss Klickzahlen zu Artikel über Spiess-Hegglin rausrücken
Ringier muss die Daten offenlegen. Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin hat vor dem Zuger Obergericht erwirkt, dass der Medienkonzern Kennzahlen zu mehreren Artikeln über sie veröffentlichen muss, schreibt die «Luzerner Zeitung». Dabei geht es unter anderem um Page-Impressions, Unique-Clients, aber auch um Einzelverkäufe der gedruckten Ausgaben von Zeitungen des Zürcher Medienhauses. Anhand dieser Zahlen soll dann der Gewinn aus fünf beanstandeten Artikel berechnet werden. Diesen fordert Spiess-Hegglin als Entschädigung für die aus ihrer Sicht persönlichkeitsverletzenden Artikel.
Details zu einer möglichen Entschädigungshöhe macht das am Mittwoch publizierte Urteil aber noch nicht. Hintergrund der Forderung ist namentlich die Berichterstattung des «Blick» nach den Vorkommnissen an der Zuger Landammannfeier von Ende 2014. In den Berichten des Boulevard-Blattes fand Spiess-Hegglin mehrere ehrverletzende und herabsetzende Bemerkungen und Behauptungen. In vier von fünf eingeklagten Artikeln sahen die Richter laut einer Mitteilung der Anwältin von Spiess-Hegglin eine «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung».
«Ein Meilenstein für Medienopfer»
Insgesamt sieht die Klägerin im Urteil «einen wichtigen Meilenstein für Medienopfer und für den Qualitätsjournalismus». Es zeige unter anderem auf, dass auch eine «nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge» durch Ringier dem Medienkonzern bezüglich der Gewinnherausgabe «keinen rechtlichen Vorteil verschafft». Die Anwältin von Spiess-Hegglin wird in der Mitteilung vom Donnerstag wie folgt zitiert: «Dieser Entscheid ist für die nun folgenden Verfahrensschritte wichtig, weil erstmals unter Berücksichtigung der Digitalisierung der Berechnungsmechanismus bei der Gewinnabschöpfung konkretisiert wird.»
Ringier hat sich noch nicht zu Entscheid geäussert
Spiess-Hegglin selber sagt in der Medienmitteilung: «Vielen Medienopfern fehlt die Kraft, die Ausdauer oder die finanziellen Mittel, um einen solchen Prozess durchzustehen. Das Urteil ist nicht bloss gut für mich; es ist sehr gut für alle.» Ringier hat nun 60 Tage Zeit, die Zahlen zu den Artikeln zu veröffentlichen. Oder das Medienhaus zieht das Urteil weiter.
Ringier hat sich bislang nicht zum Entscheid des Zuger Kantonsgerichts geäussert.