Verwirrung

«Security auf dem Klosterplatz übertreibt»

06.09.2019, 10:55 Uhr
· Online seit 27.06.2019, 08:58 Uhr
Auf dem St.Galler Klosterplatz gelten spezielle Regeln, die nicht jedem bekannt sind. Zwei Fälle von Zurechtweisungen sorgten in letzter Zeit aber für Verwirrung – nicht zuletzt auch beim Staatssekretär persönlich.
Sarah Lippuner
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Auf dem Klosterplatz St.Gallen gelten besondere Regeln. Zum Beispiel darf man beim Weltkulturerbe nicht betteln oder musizieren. Gleich zwei Situationen sorgten bei Leserreportern neulich für Verwirrung.

Eine Leserreporterin wurde von einem Security-Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung (VüCH) aufgefordert, nicht an einer Wand der Schutzengelkapelle, gegenüber vom Kloster, anzulehnen. Die Begründung des VüCH-Angestellten: Man dürfe nicht an Wände im Klosterbezirk anlehnen, da es ein Weltkulturerbe ist.

Eine andere Leserreporterin lag an einem sonnigen Tag mit ihrer Kollegin auf der Klosterwiese, als sie von VüCH-Patrouillen aufgefordert wurden, sie sollen sich doch bitte aufrecht hinsetzen. Es könnte sonst Missverständnisse geben, da man so nicht erkennen könne, ob eine Person eventuell wegen gesundheitlicher Probleme auf der Wiese liege. Da die Leserreporterin nicht alleine unterwegs war, hatte sie kein Verständnis für diese Begründung. «Die übertreiben doch völlig!», findet die Leserreporterin.

«Es braucht gesunden Menschenverstand»

FM1Today konfrontierte das Staatssekretariat St.Gallen, welches das Klosterplatz-Reglement verordnet hat, mit den zwei kuriosen Fällen. Staatssekretär Canisius Braun reagiert mit Erstaunen. «Natürlich darf man an den Mauern im Klosterbezirk anlehnen, so lange man diese nicht beschädigt. Man darf auch auf der Klosterwiese liegen, solange man sich angemessen verhält. Das Campieren oder Übernachten auf dem Platz ist jedoch verboten.»

Die Regeln auf dem Klosterplatz sollen mit gesundem Menschenverstand behandelt werden. «Es geht darum, dass man den Klosterplatz als Weltkulturerbe würdigt und sich passend verhält.» Die Regeln müssen aber auch situativ betrachtet werden. «Das Musizieren und laute Musik hören auf dem Klosterplatz ist verboten, da es andere Leute stören könnte. Wenn eine Gruppe von Pilgern oder Jugendlichen jedoch mal spontan ein Lied mit der Gitarre singt, finde ich das schön und es spricht nichts dagegen», sagt Braun.

VüCH hat falsch gehandelt

In den beiden vorliegenden Fällen scheint es so, dass die VüCH hier übertrieben und falsch gehandelt habe, sagt Braun. Normalerweise handle das VüCH-Personal freundlich und zweckmässig. «Eventuell hatte der zuständige Angestellte einfach einen schlechten Tag, was natürlich nicht professionell ist.» Die VüCH wollte zu den beiden Fällen keine Stellung nehmen.

Braun gibt an, dass das Staatssekretariat im Allgemeinen selten Reaktionen oder Reklamation auf die Regeln um das Kloster erhält. Eine Regel, die häufig missachtet wird, ist die Leinepflicht für Hunde.

 

Folgendes ist auf dem St.Galler Klosterplatz verboten:

  • Behindern vom Zugang zur Kathedrale und zu anderen Gebäuden
  • Belästigung von Personen
  • Wegwerfen von Abfällen
  • Beschädigen der Rasenfläche, der Kathedrale und anderen Gebäuden
  • Abbrennen von Feuerwerk
  • Abgabe und Konsum von Betäubungsmitteln
  • Betteln
  • Musizieren und Wiedergeben von Musik ab Tonträgern
  • Freies Laufenlassen von Hunden
  • Campieren und Übernachten
  • Störung der Nachtruhe
  • Abstellen von Motorfahrzeugen, Motorfahrrädern und Fahrrädern. (Vorbehalten bleiben Zu- und Wegfahrten von Anstösserinnen und Anstössern sowie das Abstellen durch Berechtigte)
veröffentlicht: 27. Juni 2019 08:58
aktualisiert: 6. September 2019 10:55
Quelle: FM1Today

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