Ausgetrocknete Ostschweiz - Wasserentnahme- und Feuerverbote

12.07.2018, 12:10 Uhr
· Online seit 12.07.2018, 09:59 Uhr
Ab Freitag setzt der Kanton Thurgau ein teilweises Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern durch. Auch im Kanton St. Gallen soll Wasser gespart werden. In Graubünden gilt seit Mittwoch im Wald ein absolutes Feuerverbot.
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Regen sei im Kanton Thurgau seit drei Monaten Mangelware, heisst es in der Mitteilung des Amtes für Umwelt vom Donnerstag. Die Wärme der vergangenen Wochen, die hohe Verdunstung oder der Wind hätten die Situation verschärft.

Die Wasserstände von Bächen und Flüssen, aber auch die Erträge aus Quellen seien zurückgegangen. Der Pegel des Bodensees liege 60 Zentimeter unter der Norm.

Wegen der tiefen Wasserstände musste die Jagd- und Fischereiverwaltung bereits Gewässer auf einer Länge von knapp 23 Kilometern abfischen.

Das Departement für Bau und Umwelt setzt nun ab Freitag für den ganzen Kanton ein teilweises Verbot für die Entnahme von Wasser in Kraft und folgt damit einer Empfehlung des Fachstabs Trockenheit.

Die Massnahme betrifft nicht nur Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern unter anderem auch Teiche für die Fischaufzucht oder Kanäle für die Nutzung von Wasserkraft. Ausgenommen sind vorläufig Bodensee und Rhein. Auch Entnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bleibt bis auf weiteres erlaubt.

Solche Verbote gab es im Kanton Thurgau bereits 2015, 2011, aber auch 2006 und 2003.

Der Kanton St. Gallen hat die Bevölkerung aufgefordert, sorgsam mit Wasser umzugehen. Landwirtschaftliche Bewässerungen sollten nach Möglichkeit nachts in der verdunstungsarmen Zeit erfolgen. In der Region St. Gallen-Bodensee und im Rheintal darf kein Wasser aus kleinen Bächen entnommen worden.

Reagiert auf die Trockenheit hat auch Graubünden: Die Behörden haben am Mittwoch ein absolutes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe für fast das gesamte Kantonsgebiet erlassen. Die Feuergefahr könnte in den nächsten Tagen noch weiter ansteigen.

Damit ist es untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen sowie Raucherwaren und Feuerzeuge wegzuwerfen. Grillstellen dürfen nicht benutzt werden.

Das Verbot gilt im Churer Rheintal, Prättigau, Schanfigg, in der Region Heinzenberg / Domleschg, in Mittelbünden, im Schams-Albula, Rheinwald und in der Surselv.

In den Bündner Südtälern wie im Kanton Tessin ist wegen der Trockenheit bereits seit dem 9. Juli 2018 ein Feuerverbot im Freien in Kraft. Vorerst nicht vom Verbot betroffen sind das Unterengadin, Oberengadin, Münstertal, Samnaun und die Region Davos/Klosters.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Regenfällen über mehrere Tage zu erwarten.

veröffentlicht: 12. Juli 2018 09:59
aktualisiert: 12. Juli 2018 12:10
Quelle: SDA

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