Zürich

21-Jähriger tötet Obdachlosen und filmt Tat – Anklage wegen Mordes

25.10.2022, 09:35 Uhr
· Online seit 25.10.2022, 09:34 Uhr
Ein 20-jähriger Mann brachte 2021 beim GZ Bachwiesen in Zürich einen Obdachlosen in einem Schlafsack um. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den mutmasslichen Täter erhoben.

Quelle: TeleZüri

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Der Mann schlief auf offener Strasse und wurde auf offener Strasse umgebracht – das Tötungsdelikt beim Gemeinschaftszentrum (GZ) Bachwiesen vor rund einem Jahr erschütterte die Menschen weit über die Grenzen der Region Zürich hinaus.

Am frühen Morgen des 19. Septembers 2021 fand die Stadtpolizei Zürich beim GZ Bachwiesen einen toten Mann auf. Die Polizei musste aufgrund der Situation von einem Tötungsdelikt ausgehen. Noch am Tatort nahm sie einen mutmasslichen Täter fest, der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt war. Die Nachbarschaft hatte die Polizei alarmiert, worauf diese rasch vor Ort eintraf.

Mit Anklage vom 10. Oktober 2022 an das Bezirksgericht Zürich habe die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich die Untersuchung gegen den heute 21-jährigen Beschuldigten nun abgeschlossen, teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am Dienstagmorgen mit.

Tat mit dem Handy gefilmt

Dem Mann wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 19. Septembers auf dem Nachhauseweg vom Ausgang zuerst verschiedene Sachbeschädigungen in der Stadt begangen zu haben. Anschliessend soll er laut Anklage beim GZ Bachwiesen einen wehrlosen, in einem Schlafsack im Freien übernachtenden 66-jährigen Obdachlosen zuerst beleidigt und direkt anschliessend unter Anwendung von massiver stumpfer Gewalt getötet haben.

Dieses äusserst gewaltige Vorgehen habe der Beschuldigte mit seinem Handy gefilmt, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft weiter.

Anträge für Strafmass werden bei Hauptverhandlung gestellt

Die Oberstaatsanwaltschaft kündigte an, die Anträge betreffend Strafmass für den geständigen Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung zu stellen. Das zuständige Gericht werde dann die Angemessenheit der beantragten Sanktionen zu prüfen und entscheiden haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte für den Beschuldigten wie immer die Unschuldsvermutung.

Was für eine Strafe die Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten beantragt, ist noch nicht bekannt. Laut Mitteilung wird die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Anträge an der Hauptverhandlung stellen. Die Mindeststrafe für Mord liegt gemäss Strafgesetzbuch bei zehn Jahren Freiheitsentzug.

veröffentlicht: 25. Oktober 2022 09:34
aktualisiert: 25. Oktober 2022 09:35
Quelle: ZüriToday

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