Verdacht auf Diskriminierung

Neonazi-Party in Rüti hat mehrere Strafverfahren zur Folge

29.12.2022, 07:29 Uhr
· Online seit 29.12.2022, 07:16 Uhr
Das Treffen von Rechtsextremen in Rüti im Sommer hat ein juristisches Nachspiel. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen mehrere Personen eröffnet.

Quelle: TeleZüri, Sendung vom 26. Juni 2022

Anzeige

Über 50 Neonazis waren anwesend, viele von ihnen stammten aus Deutschland. Im Pfadiheim in Rüti skandierten sie Parolen wie «Sieg Heil!» oder «Juden raus!». Dazu traten rechtsextreme Bands auf. Mitte Juni 2022 ging einer der ersten grösseren Anlässe von Rechtsextremen in der Schweiz nach Aufhebung der Corona-Massnahmen über die Bühne. Durch erschrockene Anwohnende erfuhr die Polizei von der Party und löste diese auf.

Danach kündigte die Kantonspolizei an, abzuklären, ob der Tatbestand der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass erfüllt sei. Mitte August reichte die Polizei ihren Rapport bei der Staatsanwaltschaft See/Oberland ein. Die Strafverfolgungsbehörde prüfte während mehrerer Monate, ob es für eine Strafuntersuchung genügend Verdachtsmomente gab.

Ermittlung wegen Verdachts auf Diskriminierung

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen mehrere Personen eröffnet, wie Erich Wenzinger, Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» bestätigt.

Gegen die Beteiligten werde wegen des Verdachts auf Diskriminierung ermittelt, sagt Wenzinger. Zudem werde im laufenden Verfahren auch geprüft, ob Verstösse gegen weitere Straftatbestände vorlägen. Bis ein rechtsgültiger Verfahrensabschluss vorliegt, gilt in allen Fällen die Unschuldsvermutung.

Konzert ursprünglich im Kanton St.Gallen geplant 

Das Konzert hätte ursprünglich in einem Veranstaltungslokal in Kaltbrunn im Kanton St.Gallen stattfinden sollen. Die Kantonspolizei konnte dort frühzeitig einen Aufmarsch verhindern und gegen den Organisator ein Veranstaltungsverbot für den ganzen Kanton aussprechen.

Dabei kam erstmals ein neuer Passus im St.Galler Polizeigesetz zum Zug: Die Polizei kann ein Verbot aussprechen, wenn «die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung oder das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung» massgeblich beeinträchtigt wird.

Dieser Nachtrag zum Polizeigesetz wurde nach einem Konzert im Oktober 2016 mit rund 5000 Neonazis in Unterwasser eingeführt. Die St.Galler Polizei wurde vom Grossanlass überrumpelt und griff nicht ein. Es gab massive öffentliche Kritik.

(bza/rr)

veröffentlicht: 29. Dezember 2022 07:16
aktualisiert: 29. Dezember 2022 07:29
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige