Verurteilt

Zürcher Reality-Star dreht bei Hausdurchsuchung durch

09.02.2023, 21:34 Uhr
· Online seit 08.02.2023, 12:34 Uhr
Eine Hausdurchsuchung im Zürcher Unterland lief komplett aus dem Ruder. Ein Reality-Star verhielt sich renitent und wollte gar vor der Polizei flüchten.
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Kanton Zürich, 19. September 2022: Die Polizei will nach einer Verhaftung eine Wohnung durchsuchen. Es ist das Wohnhaus eines Reality-Stars. Im Fokus der Polizei steht jedoch nicht er selbst, sondern eine andere Person. Nähere Angaben zu ihr will die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegenüber ZüriToday nicht machen. 

Das Vorgehen der Beamten scheint dem Mann trotzdem nicht zu gefallen, weshalb ist unklar. Klar ist jedoch, dass die Polizisten viel Kraft brauchen, um den sportlichen Mann unter Kontrolle zu bringen.

«Escort-Griff» und «starke Gegenwehr»

Die Polizisten versuchen, ihn wegen seines renitenten Verhaltens mit einem sogenannten «Escort-Griff» festzuhalten. Heisst, sie drücken dem Reality-Star die Hände auf den Rücken. Dieser kann sich aber losreissen und will flüchten. Er wird schliesslich von den Polizisten «unter starker Gegenwehr» arretiert. So werden die Vorgänge im Strafbefehl beschrieben.

Recherchen zeigen, dass die Hausdurchsuchung am Wohnort des Reality-Stars im Zusammenhang mit einer Verhaftung in der Stadt Zürich stand. Diese führte die Polizei zum Haus. Gemäss Informationen von ZüriToday verhaftete die Stadtpolizei Zürich an diesem Tag einen Betäubungsmittelhändler. Was der Reality-Star mit diesem zu tun hat und weshalb er sich renitent verhielt, ist unklar. Auf Anfragen von ZüriToday hat er nicht reagiert.

Bedingte Geldstrafe und Busse

In der Juristensprache nennt sich das Verhalten der Reality-Stars «Hinderung einer Amtshandlung gemäss Art. 286 StGB». Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat ihn dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bezahlen muss er jedoch eine Busse von 300 Franken und die Gebühren von 800 Franken. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

veröffentlicht: 8. Februar 2023 12:34
aktualisiert: 9. Februar 2023 21:34
Quelle: ZüriToday

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