Rorschach muss St.Gallen Sozialhilfe zahlen

30.08.2016, 14:07 Uhr
· Online seit 30.08.2016, 13:42 Uhr
Rorschach hat eine bedürftige Frau abgeschoben, weil die Stadt keine Sozialhilfe zahlen wollte. Nun muss Rorschach der Stadt St.Gallen die geleisteten Beiträge zurückbezahlen.
Raphael Rohner
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Rorschach habe sich «aktiv dafür eingesetzt», die auf Sozialhilfe angewiesene Frau an einer Niederlassung zu hindern, heisst es in einer Mitteilung der St.Galler Direktion für Soziales und Sicherheit. Damit habe Rorschach versucht, Kosten zu sparen.

Laut dem Departement des Innern hat Rorschach damit gegen das gesetzliche Abschiebeverbot verstossen: «Aufgrund der Schwere des Verschuldens bei diesem widerrechtlichen Verhalten wird die Stadt Rorschach sowohl zur rückwirkenden als auch zukünftigen Übernahme der Sozialhilfekosten während maximal fünf Jahren verpflichtet.»

Stadtpräsident persönlich involviert

Der Fall sorgte vor rund einem Jahr für grosses Aufsehen. Eine Frau, die seit einigen Jahren in der Stadt St.Gallen Sozialhilfe bezog, wollte sich 2012 in Rorschach anmelden. Offenbar wurde dies sogar persönlich von Stadtpräsident Thomas Müller (SVP) verhindert. Da die Frau in der Folge keinen festen Wohnsitz hatte, konnte sie auch keine Sozialhilfe in Rorschach beantragen. Die Frau zog 2014 nach St.Gallen, meldete sich dort an und bezog Sozialhilfe.

Thomas Müller sagte zu seiner angeblichen Beteiligung gegenüber dem "St.Galler Tagblatt": Er habe am Telefon einen Hauseigentümer gefragt, «ob er wisse, was er da für Leute nach Rorschach hole». Der Hauseigentümer habe darauf der Frau ein Hausverbot erteilt.

«Unwürdiges Verhalten»

Die St.Galler Direktion für Soziales und Sicherheit zeigt sich erfreut über den Entscheid des Departementes des Innern. «Die Stadt St.Gallen setzt sich für die Solidarität zwischen den Gemeinden und einen angemessenen Finanzausgleich ein», heisst es. Ein Negativwettbewerb zwischen den Gemeinden und aktives Abschieben von Sozialhilfeempfängern sei unwürdig und müsse vermieden werden.

Der Entscheid des Departement des Innern ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 30. August 2016 13:42
aktualisiert: 30. August 2016 14:07
Quelle: red.

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