Abo-Falle verärgert Swisscom-Kunden

22.01.2016, 15:11 Uhr
· Online seit 22.01.2016, 14:30 Uhr
Viele Smartphone-Nutzer sind in Abo-Fallen getappt - und merken es bis heute nicht. Hinter der Masche steckt eine Firma mit Sitz in Buchs. Kunden ärgern sich aber auch über die Swisscom.
Fabrizio Bonazza
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Der Student Raoua Said versteht die Welt nicht mehr, sein Ärger ist gross. Auf seiner Handyrechnung hat er kürzlich einen unauffälligen Posten entdeckt, den er sich nicht erklären kann. Pro Monat muss er mehr als zehn Franken für einen Dienst der Buongiorno AG mit Sitz in Buchs bezahlen. «Ich habe nie willentlich einen solchen Dienst abonniert», sagt er verärgert.

Der Ostschweizer hat, ohne es zu merken, seit mehr als einem Jahr viel Geld an die Buongiorno AG überwiesen. Denn solange man den Dienst nicht abmeldet, läuft er weiter.

Der junge Mann ist nicht der einzige, der in die Abofalle getappt ist. Wie er haben viele mit einem unabsichtlichen Klick auf einer Website des Buchser Unternehmens unwissentlich einen Vertrag mit ZnackTV.ch, Gami-Five oder anderen Diensten abgeschlossen.

Auch in Italien aufgefallen

Der Konsumentenschutz ist alarmiert: Viele Meldungen seien in den letzten Jahren eingegangen. Und im Internet beschweren sich immer mehr Kunden. «Firmen wie die Buongiorno Schweiz AG sind schon lange ein Thema», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung Konsumentenschutz.

Dem in Buchs angesiedelten Unternehmen, das seit 2000 im Handelsregister eingetragen ist, eilt ein schlechter Ruf voraus. Vor Jahren trieb es in Italien sein Unwesen. Die italienische Satire-Sendung «Le Iene» entlarvte die umstrittenen Geschäftspraktiken. FM1Today versuchte die Buongiorno Schweiz AG telefonisch zu erreichen, jedoch waren alle Anrufe erfolglos. Die Nummer ist nicht mehr in Betrieb.

«Swisscom lässt Kunden im Stich»

Der Ärger der Kunden richtet sich aber nicht nur gegen die Buchser Firma - die Swisscom gerät ebenfalls ins Visier. «Dass sie mit einer Firma kooperiert, die selbst in Italien in Verruf geraten ist, finde ich skandalös», findet Raoua Said. Die 200 Franken, die er bislang überwiesen hat, kriege er nicht zurückerstattet.

Das macht ihn sauer: «Die Swisscom wies mich ab und meinte, ich solle mich beim Drittanbieter beschweren», sagt er. Dort hatte er aber ebenfalls kein Glück: Er wurde mit der Begründung abgewiesen, dass er einen Vertrag abgeschlossen habe. Doch sei dies unmöglich, so der Student: «Als ich das Abo gelöst haben soll, befand ich mich im Flugzeug von Madrid nach Zürich.»

Enttäuscht von der Swisscom zeigt sich ein weiteres Opfer: «Ich vertraue der Swisscom nicht mehr, sie lässt uns Kunden im Stich.» Es sei eine Frechheit, dass sich das Unternehmen nicht um ihre Kunden kümmere.

Kritik übt auch der Konsumentenschutz. Dieser versucht laut eigenen Angaben mit der Swisscom und anderen Dienstanbietern zu kooperieren. «Dies ist jedoch schwierig, da die Swisscom daran verdient», sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder.

Swisscom wehrt sich

Gemäss Mediensprecher Armin Schädeli hat die Swisscom den Schutz vor Abo-Fallen verbessert. «Ab Februar 2015 wurden sämtliche Dienste der Drittanbieter mit einer von Swisscom generierten Checkout-Page versehen», sagt er. Kunden müssten somit ein eindeutiges Einverständnis abgeben, um solche Dienste zu abonnieren. Der Kauf werde mit einer SMS bestätigt. Er könne jederzeit auf dem Kundenportal der Swisscom rückgängig gemacht werden.

«Wir sind in sehr engem Kontakt mit unserer Customer-Hotline, die uns eine Häufung von Kundenreklamationen zeitnah aufzeigt», sagt Schädeli. «Sollte sich herausstellen, dass ein Anbieter gegen unsere Verträge verstösst und wir dies mittels Testing nachvollziehen können, ergreifen wir Massnahmen, die bis zur Kündigung des Vertrages und zur Rückerstattung des Schadens an die betroffenen Endkunden führen kann.»

Verträge sind ungültig

Laut Konsumentenschutz sind nicht willentlich abgeschlossene Verträge in fast allen Fällen nicht rechtsgültig. «Die durch eine Abofalle verursachten Kosten braucht der Kunde nicht zu bezahlen, aber er ist dazu verpflichtet, die eigene Rechnung Ende Monat genau zu kontrollieren», sagt Stalder.

Für Kunden, die die Rechnungen bereits bezahlt haben, dürfte es aber fast unmöglich sein, diesen Betrag wieder zurückzubekommen. In solchen Fällen sollte man die Ombudstelle einschalten. «Jedoch ist es schwierig, den gesamten Betrag zurückzufordern», sagt Stalder.

veröffentlicht: 22. Januar 2016 14:30
aktualisiert: 22. Januar 2016 15:11
Quelle: fab

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