Asylzentrum Amden: «Alles läuft sehr gut»
Das Kurhaus «Bergruh» bot damals Platz für 80 Personen. Als der Kanton aus dem Gebäude ein Asylzentrum machen wollte, hatte er die Absicht, dort 120 Personen zu beherbergen. Eine Ausdehnung auf eine solche Anzahl Personen ist gemäss dem kantonalen Baugesetz bewilligungspflichtig - obwohl keine baulichen Massnahmen damit verbunden sind. Bei der Einreichung des Gesuchs plante der Kanton einen «Puffer» nach oben für Notfälle ein, damit in Extremsituationen maximal 160 Personen in der «Bergruh» aufgenommen werden können.
Sie haben der Zentrumsleitung mit der Ausweitungsbewilligung gewisse Auflagen erteilt.Genau. Der Kanton hat uns zugesichert, uns in Zahlen zu gewähren, dass im Jahresdurchschnitt die Zahl von 100 Asylsuchenden nicht überschritten wird. Sowohl monatlich als auch zum Jahresende soll die Zentrumsleitung Rechenschaft ablegen. Wir als Gemeinde möchten wissen, wie viele Leute effektiv in der «Bergruh» sind. Weiter haben wir abgemacht, dass nur wenn alle Stricke reissen, 160 Personen in das Asylzentrum einziehen dürfen. Der Kanton hat sich dazu bereit erklärt, im Regelfall höchstens 120 Personen unterzubringen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die maximale Kapazität ausgeschöpft wird?Zurzeit leben 60 Personen in der Unterkunft. Das Zentrum ist also bei weitem nicht ausgelastet, die heutige Maximalkapazität nicht einmal ausgeschöpft. Ändert sich die Situation nicht dramatisch, wird es so sein, dass auch weiterhin höchstwahrscheinlich mit Zahlen dieser Grössenordnung gerechnet werden kann.
Im Januar ist das Asylzentrum «Bergruh» ein Jahr in Betrieb. Wie kommt Ihre Gemeinde damit zurecht?Bislang haben wir positive Erfahrungen mit der Unterkunft gemacht. Dass alles so erfreulich läuft, führe ich auf die gute Zentrumsleitung zurück. Wir pflegen einen angenehmen Kontakt. Hat jemand von uns einen Wunsch, gehen wir aufeinander zu. Eine solche Zusammenarbeit war von Anfang an mein grosses Ziel.Einige waren ja der Meinung, eine Zahl von 120 Asylsuchenden sei unverhältnismässig und man müsse den Kanton deshalb verklagen. Davon haben wir abgesehen, weil wir uns verstehen und alles sehr gut läuft.
Wann kommt der Entscheid des Gemeinderats zum Tragen?Es ist so, dass die Einsprecher und auch der Kanton, der die Bewilligung erhalten hat, den Entscheid des Gemeinderats während 14 Tagen beim kantonalen Baudepartement anfechten können. Passiert dies nicht, ist der Entscheid nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig.(lag)