«Auch Mörder haben Rechte»

16.09.2016, 21:40 Uhr
· Online seit 16.09.2016, 17:03 Uhr
Sollen Mörder oder andere Straftäter Hafturlaub erhalten? Diese Frage wird in der Öffentlichkeit immer wieder kontrovers diskutiert. Für die Verantwortlichen der Strafanstalt Saxerriet im Kanton St.Gallen ist klar: Vollzugsöffnungen sind unverzichtbar.
Michael Ulmann
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Die Strafanstalt Saxerriet in Salez hat heute Freitag zur Jahresmedienkonferenz eingeladen. Erstaunlich viele Medienschaffende sind der Einladung gefolgt. Grund für das grosse Interesse war nicht zuletz das provokative Thema, das die Verantwortlichen gewählt haben: «Mörder auf Hafturlaub - was soll das?»

Wie locker darf Haft sein?

Wenn es um Hafturlaub geht reagieren Öffentlichkeit und Medien nicht selten mit Unverständnis, Verärgerung aber auch Verunsicherung. Oft ist dann die Rede von «Kuscheljustiz». So auch in den letzten Wochen und Monaten, als bekannt wurde, dass gleich mehrere verurteilte Straftäter nicht aus dem Hafturlaub zurückgekehrt sind.

Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements des Kantons St.Gallen, hat Verständnis für die öffentliche Kritik. Er sagt aber: «Die Realität ist, dass die allermeisten Häftlinge, früher oder später, aus dem offenen Vollzug der Strafanstalt Saxerriet wieder in Freiheit entlassen werden. Und darauf müssen sie vorbereitet werden, unter anderem eben mit der Möglichkeit eines Hafturlaubs oder eines Ausgangs.»

Laut Fässler wird so das soziale Verhalten der Gefangenen gefördert und die Gefahr von Rückfällen minimiert. Komplett verhindern liessen sich Rückfälle jedoch nicht. «Dies wäre nur möglich, wenn man jeden einzelnen Straftäter bis zu seinem Tod einsperrt. Das ist jedoch völlig unverhältnismässig und in einem Rechtsstaat nicht umsetzbar», so Fässler weiter.


Einstieg in den Ausstieg

Martin Vinzens, Direktor der Strafanstalt Saxerriet, pflichtet dem St.Galler Regierungsrat bei und ergänzt: «Unser gesetzlicher Auftrag hat die Wiederintegration von Insassen in die Gesellschaft zum Ziel. Entlassungen ins «Nichts» müssen unbedingt vermieden werden. Der Strafvollzug ist deshalb auch ein Einstieg in den Ausstieg aus dem kriminellen Leben.»

Es liegt auf der Hand, dass ein Hafturlaub nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt wird. Dazu sind umfangreiche, individuelle Abklärungen nötig. Die allermeisten Vollzugsöffnungen verlaufen absolut korrekt. Die Verantwortlichen sprechen deshalb von einem Erfolgsmodell.

Fast 100 prozentige Erfolgsquote

Dies belegen die Zahlen aus dem Jahr 2015. Von den damals 1'343 gewährten Urlauben und Ausgängen in der Strafanstalt Saxerriet sind 99,55 Prozent korrekt abgelaufen. Lediglich in sechs Fällen sind die Häftlinge nicht pünktlich aus dem Urlaub oder dem Ausgang zurückgekehrt. Laut Fredy Fässler handelt es sich bei diesen Gefangenen meistens nicht um hochgradig gefährliche Straftäter, sondern um Personen mit einer Suchtproblematik.

veröffentlicht: 16. September 2016 17:03
aktualisiert: 16. September 2016 21:40

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