Polen darf Polanski nicht an USA ausliefern
Damit scheiterte Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro mit seinem Einspruch gegen das Urteil der südpolnischen Justiz vom Oktober letzten Jahres. Der Nationalkonservative hatte kritisiert, dass Polanski, gegen den die US-Justiz seit mehr als 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen ermittelt, wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist endgültig. Polanski hat einen Wohnsitz in Krakau.
Das südpolnische Gericht hatte die Auslieferung mit der Begründung abgelehnt, Polanski («Der Pianist», «Tanz der Vampire») hätte in den 1970er Jahren für die Tat bereits eine freiwillige Haftstrafe verbüsst. Die Juristen zweifelten ausserdem daran, dass dem Regisseur in den USA ein fairer Prozess gemacht würde.