Bad Aibling: Fahrdienstleiter muss ins Gefängnis
Bei dem Zugunglück am 9. Februar in Oberbayern waren zwölf Menschen gestorben und fast 90 teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Fahrdienstleiter wurde der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen.
Höchststrafe fünf Jahre
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe oder maximal zweieinhalb Jahre Gefängnis plädiert. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Fahrdienstleiter gab zu, am Handy gespielt zu haben
Zu Prozessbeginn hatte der Fahrdienstleiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoss der beiden Züge das Fantasy-Rollenspiel «Dungeon Hunter5» auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.
Signale falsch gestellt, falsche Taste gedrückt
Vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt. Dadurch schickte er beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er ausserdem noch eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Der Frontalzusammenstoss war daraufhin unabwendbar.