Keine Flugbewilligungen für Drohnen mehr

14.12.2017, 12:04 Uhr
· Online seit 14.12.2017, 11:58 Uhr
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist mit der steigenden Anzahl von Anfragen zu Drohnen und Gesuchen für Drohnenflüge überfordert. Deshalb kann es in den nächsten Monaten keine Bewilligungen mehr ausstellen.
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Aufgrund der personellen Engpässe sei das BAZL "momentan nicht mehr in der Lage, generelle Anfragen telefonisch oder per Email zu beantworten, schreibt das BAZL auf seiner Webseite. Auch Bewilligungen würden keine mehr erteilt. Davon ausgeschlossen seien Behörden- und Polizeianfragen

Die «Flut von Anfragen» habe das Bundesamt vor wenigen Wochen zu dem temporären Stopp veranlasst, sagte BAZL-Kommunikationschef Urs Holderegger am Donnerstag in der SRF-Sendung «Heute Morgen». Gemäss BAZL wurden im laufenden Jahr erst 50 Gesuche ausgestellt. Doch die Verfahren seien technisch sehr aufwendig, hiess es.

Da seien zum einen die verschiedenen Drohnensysteme, die auch die BAZL-Belegschaft zuerst kennenlernen müsse, sagte Holderegger im Radiobeitrag. Ausserdem gehe es um einen Luftraum, der auch von anderen benutzt werde, zum Beispiel in der Nähe von Spitälern oder von Flugplätzen.

Das BAZL hofft, die schon eingegangenen Gesuche in den nächsten Wochen abarbeiten zu können. Dabei hätten kommerzielle Gesuche Vorrang. Bis sich das BAZL wieder um private Anfragen kümmern könne, könnte es Frühling werden.

Zuerst müsse nun abgeklärt werden, wie die Menge der Anfragen mit den vorhandenen Ressourcen bewältigt werden könne, sagte BAZL-Sprecherin Nicole Räz der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage. Dazu müsse intern eine entsprechende Organisation aufgebaut werden.

Nach Angaben des BAZL dürfen Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung sei allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seinem Flugobjekt habe. Über Menschenansammlungen sind Drohnenflüge verboten.

veröffentlicht: 14. Dezember 2017 11:58
aktualisiert: 14. Dezember 2017 12:04
Quelle: SDA

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