«Taxi-Mörder» muss nicht zurück in Gefängnis

19.06.2018, 14:37 Uhr
· Online seit 19.06.2018, 14:05 Uhr
Ein heute 42-jähriger Mann, der im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen wurde, muss nicht zurück ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat die Beschwerde gegen die Freilassung am Dienstag vor Berner Obergericht zurückgezogen.
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Man müsse den nun eingeschlagenen Weg weitergehen, begründete die Staatsanwältin den Rückzug der Beschwerde. Das Obergericht hatte am Dienstagmorgen ausführlich die Gutachterin befragt. Diese hatte eine Rückversetzung in den Strafvollzug nicht nur als «unmenschlich», sondern auch als kontraproduktiv bezeichnet.

Die Gutachterin empfahl jedoch, die Therapien zu intensivieren, um «das Netz enger zu spannen». Dieser Aufforderung schloss sich das Obergericht an. Man werde den Vollzugsbehörden «in aller Deutlichkeit» mitteilen, dass die Betreuung intensiviert werden müsse. Insbesondere müsse ein «Notfallszenario» konkretisiert werden und es brauche eine engmaschige Kontrolle.

Die vorsitzende Oberrichterin mahnte den Mann, sich an die Vorlagen zu halten, sonst müsse er «zurück auf Feld eins». Der im Jahre 2000 wegen Mordes an einer Taxifahrerin verurteilte und in der Folge verwahrte Mann war anfangs Januar freigelassen worden.

Grund: Das Berner Regionalgericht hatte eine weitere Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre abgelehnt, weil es das Risiko für schwere Gewalttaten kurz- bis mittelfristig als gering einstufte. Dagegen wehrten sich die Staatsanwaltschaft mit einer Beschwerde beim Obergericht.

veröffentlicht: 19. Juni 2018 14:05
aktualisiert: 19. Juni 2018 14:37
Quelle: SDA

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