Bundesverwaltungsgericht pfeift St.Galler Regierung zurück
Vertreten durch die Tarifsuisse forderten sie, der Regierungsbeschluss sei aufzuheben. Zuvor hatten sie beantragt, es sei gemäss der Empfehlung des Preisüberwachers ein Basisfallwert von 8974 Franken festzusetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde in dem am Dienstag publizierten Entscheid gutgeheissen, weil die Preisfindung der Regierung nicht dem Krankenversicherungsgesetz entspricht.
Nicht repräsentativ
Die Exekutive hat den Tarif nämlich primär aufgrund der Kosten des Kantonsspitals St. Gallen festgesetzt. In einem zweiten Schritt hat sie diesen Tarif einem Vergleich mit anderen Spitälern unterzogen.
Mit diesem sogenannte Benchmarking soll die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass eine qualitativ gute Leitung zu einem angemessenen Preis erbracht wird.
Die St. Galler Regierung hat für den Vergleich jedoch eine nicht repräsentative Auswahl von Vergleichsspitälern getroffen. Zudem wurden die verwendeten Zahlen nicht ausreichend geprüft, sodass sie den Anforderungen für einen Betriebsvergleich nicht genügen.
Regierung muss über die Bücher
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache deshalb an die Regierung zurückgewiesen, damit diese den Basisfallwert neu berechnet.
(Urteil C-2350/2014 vom 29.01.2016)