Ehrlicher Rentner gibt tausende Franken ab
Gemäss Stadtpolizei Zürich war der 85-jährige kurz nach sieben Uhr zu Fuss im Kreis 2 unterwegs. Als er das Bündel Geld zählte, kam er auf über 6'000 Franken.
Der Mann brachte das Geld auf die Quartierwache Enge. Von dort wurde es ins Fundbüro der Stadt Zürich weitergeleitet. Der Besitzer oder die Besitzerin hat sich bis anhin weder bei der Polizei, noch beim Fundbüro gemeldet.
Der Rentner hat nun Anrecht auf einen Finderlohn. Grundsätzlich gilt nämlich: Übersteigt der Wert einer Banknote zehn Franken, so ist der Finder verpflichtet, das Geld beim Fundbüro oder bei der Polizei abzugeben. In jedem Fall hat der Finder einen Anspruch auf einen «angemessenen» Finderlohn. Als Richtwert gilt: Zehn Prozent des Wertes. In diesem Falle käme der Rentner in den Genuss von gut 600 Franken Finderlohn.