Eternit-Prozess: Anklage gegen Schmidheiny heruntergestuft
· Online seit 29.11.2016, 16:15 Uhr
In Turin hat die zuständige Richterin am Dienstag grünes Licht für einen zweiten Eternit-Prozess im Zusammenhang mit asbestverursachten Todesfällen gegeben. Stephan Schmidheiny muss sich aber nur wegen fahrlässiger und nicht wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.
veröffentlicht: 29. November 2016 16:15
aktualisiert: 29. November 2016 16:37
Quelle: SDA