Ferien: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

30.09.2016, 07:37 Uhr
· Online seit 30.09.2016, 06:21 Uhr
Ferienzeit gleich Reisezeit: Besonders im Herbst steigen viele Leute in den Flieger und reisen an die Wärme in den Süden. Doch manchmal bringen Ereignisse wie ein verlorener Koffer die ganzen Ferienpläne durcheinander.
Linda Aeschlimann
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Wir haben mit Experten über verschiedene kleinere und grössere Probleme bei Flugreisen gesprochen. Sie haben die Antwort auf «Was wenn...?»

...der Flug verschoben wird?

Die Fluggesellschaft muss sich um ihre Gäste kümmern. Heisst: Die Fluggesellschaft kommt auf den Gast zu. Sie organisiert ein Hotel und einen Transfer zu diesem Hotel. Weiter kümmert sich die Fluggesellschaft um Formalitäten. Dazu hat der Gast zwei Telefongespräche gratis zu Gute.

...eine höhere Gewalt (z.B. Vulkanausbruch oder Schneesturm) der Reise einen Strich durch die Rechnung macht?

Fluggesellschaften zahlen hier grundsätzlich nichts. Deswegen sollte man eine Reiseversicherung abschliessen. Die Versicherung schaut den Fall dann individuell an. In der Regel übernimmt sie bei solchen Ereignissen die Kosten.

...das Gepäck verloren geht?

Bei definitivem Verlust von einem Gepäckstück kann ein Fluggast maximal 1161 Schweizer Franken verlangen. Dies ist unabhängig davon, welchen Wert das verlorene Gepäckstück hat und was darin gewesen ist. Gemäss Rechtsanwalt Peter Krepper ist dies die standardisierte «Verlustgrösse».

Bei Personen, die eine teure Reiseausrüstung, beispielsweise eine Profi-Fotokamera, mitnehmen, empfiehlt der Experte eine zusätzliche private Versicherung. Die Fluggesellschaft übernimmt keine weiteren Kosten.

...eine Krankheit während Ferien eintritt?

Die Experten empfehlen, vor der Reise unbedingt bei der Krankenkasse abzuklären, wie man im Ausland versichert ist. Die gesetzliche Versicherung in der allgemeine Klasse reicht oftmals nicht aus. Besonders wenn man nach Amerika oder Asien reist. Dies vor allem, weil ein Spitalaufenthalt sehr teuer werden kann.

...man berufsbedingt nicht reisen kann?

Dumme Situation für Arbeitnehmer. Die Kosten sind hier mit einer Reiseversicherung nicht gedeckt. Eine Ausnahme gilt bei einer Kündigung. Es muss allerdings schriftlich belegt werden, dass man zum Zeitpunkt der Buchung noch nichts von der Kündigung wusste.

Fazit:

Für Leute, die regelmässig in die Ferien gehen, lohnt sich eine Reiseversicherung. Am besten schliesst man diese für das ganze Jahr ab, das ist kostengünstiger.

In diesem Sinne wünschen wir schöne und entspannte Ferien!

veröffentlicht: 30. September 2016 06:21
aktualisiert: 30. September 2016 07:37
Quelle: lae

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