Fluchtwege sind gesichert
Kontrollen dieser Art erfolgen in regelmässigen Abständen. Bei den letzten wurden unter anderem die Fluchtwegtauglichkeit der Aus- und Notausgänge, die Einhaltung der bewilligten Personenbelegung, die Sicherheitsbeleuchtung und die Zugänglichkeit zu den vorgeschriebenen Löscheinrichtungen überprüft. Es zeigte sich, dass die Sicherheitsvorschriften grösstenteils eingehalten werden. Geringfügige Mängel wurden von den Betreibern umgehend korrigiert.
Der Vollzug der Feuerschutzgesetzgebung gehört zu den Aufgaben des Amtes für Baubewilligungen. Für jedes Lokal wird eine brandschutztechnische Betriebsbewilligung erlassen. Verschiedene Vorfälle im Ausland zeigten die verheerenden Folgen von unzureichenden, versperrten oder verschlossenen Fluchtwegen in einem Brandfall.