Früh übt sich der Wiederholungstäter

23.11.2015, 18:15 Uhr
· Online seit 23.11.2015, 16:13 Uhr
Das Bundesamt für Statistik hat untersucht, wieso Verurteilte rückfällig werden. Dabei spielen das Alter und die Art des Verbrechens eine wichtige Rolle.
René Rödiger
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Je jünger eine Person bei ihrer ersten Straftat war, desto höher ist die Rückfallrate. Bei den Männern beträgt diese Quote 40 Prozent, bei den Frauen immerhin noch 26 Prozent. Der Geschlechterunterschied ist spätestens ab der dritten Verurteilung nicht mehr relevant, hier beträgt die Quote für Männer und Frauen 51 Prozent.

Das Bundesamt für Statistik hat die kriminelle Laufbahn von im Jahr 1966 geborenen Schweizerinnen und Schweizern untersucht und ist dabei auf diese Resultate gekommen. Von den untersuchten Personen wurden 8690 in den ersten zehn Jahren ihres Erwachsenenalters wegen eines Vergehens oder Verbrechens gegen das Strafgesetzbuch, das Strassenverkehrsgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verurteilt und ins Strafregister eingetragen. Diese Gruppe wurde nach dem ersten Urteil über einen Zeitraum von neun Jahren beobachtet.

Der Vergleich der Rückfallrate nach Alter zeigt, dass je jünger eine Person bei der ersten Straftat war, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten und dritten Verurteilung.

Ein weiterer Faktor für die Rückfallwahrscheinlichkeit ist die Art, wie die kriminelle Laufbahn begann. Die meisten gefährdeten Personen wurden bei der ersten Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt, erst dann folgen das Strafgesetzbuch und das Strassenverkehrsgesetz.

Auffällig ist auch, dass Personen, die gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen haben, häufig erneut diese Gesetze übertreten. Beim Betäubungsmittelgesetz zeigt sich in den weiteren Straftaten ein sehr unterschiedliches Tatverhalten - nur jeder dritte Rückfall betrifft erneut dieses Gesetz.

veröffentlicht: 23. November 2015 16:13
aktualisiert: 23. November 2015 18:15
Quelle: red.

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