Fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung
Der Angeklagte hatte das Handy seiner Freundin kontrolliert und dabei eine unbekannte Nummer entdeckt. Er stellte seine Freundin zur Rede, zerstörte das Handy und schloss sich mit ihr zusammen in der Küche ein.
Dort schlug der 35-Jährige seine Freundin, hielt ihr ein Messer an den Hals und drohte damit, sie umzubringen, wenn sie nicht sage, wem die Nummer gehöre. Die Frau erlitt eine Gehirnerschütterung und einen Kieferbruch.
Mehrere Stunden später schloss der Angeklagte die Küchentüre wieder auf und hatte - laut Staatsanwaltschaft gegen den Willen der Freundin - Geschlechtsverkehr mit der Frau.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen entschied in erster Instanz, dass der Tatbestand der Vergewaltigung «im Zweifel für den Angeklagten» nicht erwiesen sei und sprach ihn von diesem Vorwurf frei. Laut dem Obergericht hingegen sei davon auszugehen, dass nach der Auseinandersetzung, den Schlägen und den Verletzungen die Frau kaum mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden war.
Das Gericht verurteilte den 35-Jährigen wegen Freiheitsberaubung, Drohung, einfacher Körperverletzung und Vergewaltigung. Weiter wurde der Mann wegen Drohung, Körperverletzung, Veruntreuung und Betrug gegenüber anderen Personen schuldig gesprochen. Auch beschäftigte er Ausländerinnen und Ausländer ohne Bewilligung.
Das Obergericht sprach eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken aus. Der Angeklagte reichte darauf Beschwerde beim Bundesgericht ein. Er wollte einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Drohung. Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid des Obergerichts.