Gemeindeangestellte veruntreut über 50'000 Franken

26.10.2015, 18:38 Uhr
· Online seit 26.10.2015, 17:04 Uhr
Eine Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung Goldach hat Geld im fünfstelligen Bereich nicht verbucht. Der Gemeinderat hat die finanziellen Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 festgestellt. Die Frau wurde fristlos entlassen.
Christoph Fust
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«Wir rechnen damit, dass sich der finanzielle Schaden auf 50'000 bis 100'000 Franken beläuft», sagt Gemeindepräsident Thomas Würth gegenüber FM1Today. Aufgefallen sind die Unregelmässigkeiten bei den Gebührenerträgen des Empfangsbüros. Die detaillierten Untersuchungen unter Beizug der Buchprüfer von PricewaterhouseCoopers PWC hätten den Verdacht erhärtet, dass Bargeldeinnahmen nicht verbucht wurden. Betroffen ist laut Würth einzig das Jahr 2014. «Unser internes Kontrollsystem hat gut funktioniert», sagt Würth.

Worst Case Szenario

Jeder Geschäftsfall, vom Verkauf eines SBB-Tages-GA bis zur Verrechnung einer neuen Identitätskarte, werde im System vermerkt. Ebenso werde festgehalten, welcher Gemeindeangestellte das Geschäft abgewickelt habe. Deshalb konnte die fehlbare Gemeindeangestellte schnell ermittelt werden. «Ich habe Vertrauen in alle meine Mitarbeiter. Anfangs hofft man deshalb noch, es handle sich um einen Fehler im Rechungswesen. Bis man dann merkt, dass das Worst Case Szenario eingetreten ist», sagt Gemeindepräsident Würth.

Die Angestellte habe seit 2012 für die Gemeindeverwaltung gearbeitet.

Kein Pardon für Angestellte

Ihn habe der Vorfall wie aus heiterem Himmel getroffen, sagt Würth: «Es ist sehr unangenehm. Ich verstehe nicht, dass man so etwas machen kann.» Für die Angestellte gebe es aber kein Pardon. «Wer einen Quatsch macht, hat mit den Konsequenzen zu leben.»

Der entsprechenden Mitarbeiterin wurde am 18. März fristlos gekündigt. Gegen die Kündigung hat die Frau Rekurs eingelegt, diesen dann aber zurückgezogen. Ausserdem hat die Gemeinde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

In der Folge des Vorfalls sind laut Würth einige Mechanismen zum internen Kontrollsystem hinzugefügt worden. Wo Geld im Spiel sei, könne aber ein Missbrauch nie vollständig ausgeschlossen werden.

Kein Einfluss auf Steuerfuss

Finanzieller Schaden entsteht der Gemeinde Goldach durch den Veruntreuungsfall nicht. Der veruntreute Betrag dürfte durch die Amtsbürgschaft-Genossenschaft vollständig zurückbezahlt werden.

Die Strafe für die ehemalige Gemeindeangestellte steht noch nicht fest. Der Gemeinderat wird wieder informieren, sobald ein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt.

veröffentlicht: 26. Oktober 2015 17:04
aktualisiert: 26. Oktober 2015 18:38
Quelle: chf

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