HSGler verklagt Vater wegen Pendeln

05.10.2016, 10:25 Uhr
· Online seit 05.10.2016, 07:12 Uhr
Weil ein Student von Romanshorn nach St.Gallen an die Universität pendeln musste, wollte er seinen Vater gerichtlich dazu zwingen, ihm eine Wohnung zu bezahlen. Er zog den Fall weiter bis vor Bundesgericht.
Fabienne Engbers
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Die Mutter wohnt in Wittenbach, der Vater in Romanshorn. Trotzdem wollte der Sohn nach St.Gallen ziehen, bestenfalls auf Kosten der Eltern. Deshalb verklagte er seinen Vater auf mehr Unterhalt, schreibt die Thurgauer Zeitung.

Der Weg von Romanshorn an die Uni betrage täglich 78 Minuten mehr als der Weg von Wittenbach bis an den Rosenberg. Dies stimmt so jedoch nicht ganz. Von Romanshorn bis an die Universität St.Gallen benötigt man circa 40 Minuten. Sowohl das Bezirksgericht Arbon, als auch das Thurgauer Obergericht lehnten die Klage ab, da sowohl der Weg von Wittenbach, als auch der Weg von Romanshorn absolut zumutbar seien.

Der Student gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog seine Klage weiter bis vor Bundesgericht. Dort wurde nun entschieden: Hat ein Student die Möglichkeit, bei den Eltern zu wohnen, und will er trotzdem in einer eigenen Bleibe leben, dann hat er keinen Anspruch auf Übernahme seiner Wohnkosten, schreibt die Thurgauer Zeitung.


veröffentlicht: 5. Oktober 2016 07:12
aktualisiert: 5. Oktober 2016 10:25
Quelle: enf

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