In diesen Gebieten dürfen keine Drohnen in die Luft

13.12.2016, 17:36 Uhr
· Online seit 13.12.2016, 11:56 Uhr
Rapperswil-Jona, Gossau und Sargans - viele Gebiete befinden sich in der Nähe von kleineren Flugplätzen, dort dürfen im Umkreis von fünf Kilometern keine Drohnen und Modellflugzeuge fliegen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt zeigt in einer neuen Karte die verbotenen Gebiete. Und vom Flugverbot sind mehr Regionen betroffen als man denkt.
Lara Abderhalden
Anzeige

«Drohnen erleben in der Schweiz einen Boom», sagt Urs Holderegger, Leiter Kommunikation des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, «besonders zu Weihnachten rechnen die Händler damit, grosse Zahlen an Drohnen zu verkaufen.» Dabei seien sich viele Besitzer solcher Drohnen nicht bewusst, was sie mit den Drohnen machen dürfen und was nicht.

Neue Karte mit verbotenen Gebieten

Schon lange ist das Fliegen mit Drohnen im Umkreis von fünf Kilometern von Flugplätzen verboten. Trotzdem gebe es viele Drohnen- und Modellflugzeugbesitzer, die ihre Flugobjekte in den Gebieten rund um Flugplätze einsetzen. «Wir haben immer wieder Meldungen aus der Luftfahrt», sagt Urs Holderegger. Das Bewusstsein, mit der Drohne den Flugverkehr zu stören, fehle den meisten.

Deshalb hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL eine Karte veröffentlicht. Diese zeigt mit roten Kreisen alle Gebiete, in denen es verboten ist, Drohnen und Modellflugzeuge zu fliegen. In den blauen Gebieten dürfen die Flugobjekte bis zu einer Höhe von 150 Metern in die Luft gelassen werden.

 Zur Karte

Absprache mit Flugplätzen nötig

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: «Vor allem bei den kleineren Flugplätzen kann man sich mit den Besitzern in Verbindung setzen. Es gibt innerhalb dieser fünf Kilometer immer Gebiete, in denen man fliegen kann, ohne ein bemanntes Flugzeug zu gefährden.» Anders sehe die Situation bei grösseren Flugplätzen wie Altenrhein aus. Weil es dort ein gewerbsmässiger Betrieb gebe, brauche es dort eine Bewilligung der Flugsicherung Skyguide.

Wichtig ist laut Urs Holderegger, dass die Flugplätze informiert werden, bevor man die Drohne ausprobiert. Dies gelte grundsätzlich auch, wenn die Drohne im eigenen Garten gebraucht wird: «Laut Gesetz ist es komplett verboten, Drohnen in diesem Gebiet zu brauchen. Egal wie hoch man fliegt», erklärt Urs Holderegger aber: «Wenn man im Garten kurz ausprobieren möchte, ob die Drohne überhaupt funktioniert und auf zwei, drei Meter hochsteigt, hat man noch keine Gefährdung des Luftraums.»

Bei einem Verstoss gibt es eine Busse

Dass sich die Menschen nicht an das Verbot halten, glaubt Urs Holderegger nicht: «Die Leute haben ihr eigenes Interesse, die Richtlinien einzuhalten. Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, muss der Drohnenbesitzer haften.» Wenn man ohne Bewilligung rund um den Flughafen fliegt und der Besitzer des Platzes bemerkt den Fall, kann er die Polizei verständigen. «Es gibt bestimmt eine Verwarnung, im schlimmsten Fall muss mit einer Busse gerechnet werden.»

Drohnenverband kennt Sperrgebiete

Dem Schweizerischen Drohnenverband ist bewusst, dass in gewissen Gebiete nicht geflogen werden darf. «Wir haben schon lange eine ähnliche Karte. Allerdings sind dort auch noch alle Jagdbanngebiete drauf», sagt der Verbandspräsident Ueli Sager. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt habe wohl ihre Karte übernommen. Die Mitglieder des Verbandes halten sich schon heute an die Richtlinien. Einzig Sorge bereitet Ueli Sager, die Jugendlichen und Kinder, die eine Drohne als Geschenk bekommen. «Diese wissen oft nicht, wie sie mit der Drohne umgehen müssen.» Ueli Sager findet es deshalb gut, dass das BAZL diese Karte öffentlich macht.

(abl)

veröffentlicht: 13. Dezember 2016 11:56
aktualisiert: 13. Dezember 2016 17:36

Anzeige
Anzeige