Junge Künstlerin noch nicht gefunden

· Online seit 16.05.2017, 11:54 Uhr
«Wem gehört diese Zeichnung?» Dieser Aufruf der Stadtpolizei St.Gallen bewegt das Internet. Die Urheberin des Kunstwerks konnte allerdings noch nicht gefunden werden.
Laurien Gschwend
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Gestern Montag hat die Stadtpolizei St.Gallen ein Bild auf verschiedenen Social-Media-Kanälen veröffentlicht, das die Manga-Zeichnung eines Mädchens zeigt. Dieses hatte ihr Kunstwerk im vergangenen Oktober verloren und deswegen mehrmals das Fundbüro aufgesucht - jedoch ohne Erfolg. Kurz darauf wurde die Zeichnung in einem Bus gefunden, die junge Künstlerin hat seither allerdings nicht mehr bei der Polizei vorbeigeschaut.

Rund 190 Personen haben den Facebook-Post der Stadtpolizei St.Gallen bis Dienstagmorgen geteilt und auch ein entsprechender Aufruf unseres Mediums wurde bislang fast 100-mal verbreitet. «Die junge Künstlerin hat sich leider noch nicht bei uns gemeldet, wir sind nach wie vor auf der Suche nach ihr», sagt Dionys Widmer, Mediensprecher der Stadtpolizei St.Gallen. Man hoffe, dass das Mädchen über Social Media auf das Fundstück aufmerksam werde.

Klares Eigentumsverhältnis erlaubt öffentlichen Aufruf

Das Mädchen sei in der fünften oder sechsten Klasse und den Mitarbeiterinnen am Schalter bekannt. «Sie würden es sofort erkennen, wenn es vorbeikommen würde, um das Bild abzuholen.» Weil man nachweisen könne, dass die Zeichnung dem Mädchen gehöre, sei es nicht problematisch, eine öffentliche «Vermisstmeldung» zu starten. Sei nicht eindeutig, wem ein Gegenstand gehöre, sehe es anders aus, erklärt der Polizeisprecher.

Aufnahme der Kontaktdaten wäre «enormer Aufwand»

«Es wäre gut gewesen, hätten sie den Namen und die Adresse des Mädchens aufgeschrieben», kommentiert eine Leserin einen FM1Today-Artikel über das wiedergefundene Bild. Bei täglich bis zu 30 Anfragen nach Fundgegenständen wäre dies ein «enormer Aufwand», wie Dionys Widmer sagt. Es bestehe allerdings die Möglichkeit, seine verlorenen Artikel beim Online-Fundbüro «Easyfind» zu registrieren. «Wenn der Gegenstand irgendwo auftaucht, wird man so schnellstmöglich informiert.»

«Hoffen, dass wir das Mädchen finden»

Gemäss Widmer werden Fundgegenstände - je nach Wert - nach Ablauf einer gewissen Frist vernichtet. «Die Frist für das Kunstwerk wäre schon im Februar abgelaufen.» Da die Urheberin aber so traurig gewesen und deshalb in Erinnerung geblieben sei, habe man sich entschieden, die wiedergefundene Zeichnung öffentlich zu verbreiten. «Wir hoffen nun, dass wir das Mädchen finden.» Das Bild behalte man noch einen oder zwei Monate auf.

veröffentlicht: 16. Mai 2017 11:54
aktualisiert: 16. Mai 2017 11:54
Quelle: lag

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