Kreisgericht St.Gallen verurteilt drei Immobilienbetrüger

· Online seit 12.01.2016, 09:29 Uhr
Das Kreisgericht St. Gallen hat Mitte Dezember einen Fall von Immobilienbetrug mit drei Beschuldigten beurteilt. Nun sind die Urteile veröffentlicht worden: Eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten für den Hauptangeklagten sowie bedingte Geldstrafen für zwei Mitangeklagte.
René Rödiger
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Der Hauptangeklagte, ein 47-jähriger Italiener, hatte in den Jahren 2006 bis 2012 für die Vermittlung von Fertighäusern Provisionen erhalten. Gleichzeitig unterstützte er die Kunden bei den Anträgen für Hypothekarkredite. Dabei soll er in den entsprechenden Unterlagen falsche Angaben über die finanziellen Verhältnisse der Bauherren gemacht haben. So hätten die Banken Kredite gesprochen, die sie bei Kenntnis der wahren Verhältnisse verweigert hätten, lautete der Vorwurf der Anklage.

Gefälschte Steuererklärungen

Der Beschuldigte gestand ein, in einigen Fällen von den falschen Angaben in den Kreditanträgen gewusst zu haben. In anderen verneinte er seine Mitwirkung. Man sei gemeinsam mit den potentiellen Käufern auf die Idee gekommen, die Unterlagen zu manipulieren. Unter anderem wurden den Banken gefälschte Steuererklärungen vorgelegt. Das Vorgehen sei nichts anderes als eine Dummheit gewesen, betonte der Hauptangeklagte.

Das Kreisgericht St.Gallen erklärte ihn des mehrfachen Betrugs, des versuchten Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Dem Staat hat er eine Ersatzforderung von 45'000 Franken zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens betragen rund 16'000 Franken. Von diesem Betrag muss der Beschuldigte vier Fünftel selber zu tragen.

Das Kreisgericht blieb damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe verlangt. Der Verteidiger hatte hingegen gefordert, dass sein Mandant lediglich wegen mehrfacher Urkundenfälschung mit einer milden Strafe verurteilt wird.

Unterstützung geleistet

Dem zweiten Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe den Hauptangeklagten in vier Fällen unterstützt. Sein Verteidiger forderte für ihn einen Freispruch von Schuld und Strafe. Es gebe keine Beweise für seine Mitschuld. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es verurteilte ihn wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu Betrug zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 220 Franken.

Der dritte Beschuldigte interessierte sich selber für ein Fertighaus und soll der Bank mündlich bestätigt haben, dass er einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgeht, um seine Einkommensverhältnisse zu beschönigen und damit den Kredit zu erhalten. Er erhält wegen Betrugs und grober Verletzung von Verkehrsregeln eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 170 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Auch für ihn hatte sein Verteidiger Freisprüche verlangt. Die Urteile des Kreisgerichts sind noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 12. Januar 2016 09:29
aktualisiert: 12. Januar 2016 09:29
Quelle: SDA

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