Kündigung gemäss Bundesgericht gerechtfertigt

· Online seit 28.11.2016, 10:13 Uhr
Der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung St.Gallen wurde vor drei Jahren entlassen, weil er sich unsachgemäss in der Öffentlichkeit geäussert hatte. Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach der Kanton St.Gallen richtig gehandelt hat.
Laurien Gschwend
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Im Dezember 2013 wurde Thomas Gerig, der ehemalige Abteilungsleiter der Schule für Gestaltung an der Gewerbeschule St.Gallen, wegen «Führungsmängeln und Kompetenzüberschreitungen» entlassen. Er hatte sich zuvor in den Medien gegen zu hohe Schulgelder gewehrt und Kritik an fehlerhaften Botschaften von der Regierung geübt.

Kündigung gerechtfertigt

Das Verwaltungsgericht stellte im April 2016 fest, dass der Gang des ehemaligen Abteilungsleiters an die Presse ungerechtfertigt war. Bildungsdepartement und Schulleitung sei nichts vorzuwerfen. Auch das Bundesgericht kommt jetzt zum Schluss, dass die Kündigung gerechtfertigt ist. Dies teilte der Kanton St.Gallen am Montagmorgen mit.

Kanton hat richtig informiert

Im Urteil des Verwaltungsgerichts ist festgehalten, Gerig sei es mit seinen Vorwürfen gelungen, «das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat und damit in dessen Funktionstüchtigkeit zu untergraben». Entgegen der Anschuldigungen habe das Bildungsdepartement korrekt über die Höhe der Schulgelder für vergleichbare Angebote, zur Regelung von Stipendien und zur Charakterisierung des gestalterischen Vorkurses als Vorbildung zum Fachhochschulstudium informiert. Die Freistellung sei nicht persönlichkeitsverletzend oder unfair abgelaufen.

veröffentlicht: 28. November 2016 10:13
aktualisiert: 28. November 2016 10:13
Quelle: red

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