Leiche eines vermissten Alpinisten identifiziert

25.07.2016, 11:15 Uhr
· Online seit 25.07.2016, 10:04 Uhr
Die Kantonspolizei Graubünden hat im Berninagebiet mehrere Leichenteile geborgen. Mittels DNA-Vergleich in St.Gallen konnte der Tote identifiziert worden.
Simon Riklin
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Dank Hinweisen von Alpinisten wurden im letzten und vorletzten Sommer im Berninagebiet mehrere Leichenteile geborgen. Die Gegenstände, welche bei den Leichenteilen lagen, wurden zuerst mit den alten Vermisstenakten verglichen. Diese passten zu den Angaben über einen Vermissten aus dem Jahr 1963. Beim Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen wurden DNA-Analysen durchgeführt. Mittels DNA-Vergleich mit Angehörigen konnte der Tote identifiziert werden.

Nach 50 Jahren vom Eis freigegeben

Der 36-jährige Alpinist aus Deutschland hatte die Bovalhütte am 30. August 1963 um 7 Uhr morgens verlassen um mit den Ski zur Marco e Rosa Hütte aufzusteigen. Er war letztmals oberhalb des «Labyrinths» auf einer Höhe von 3'200 Metern über Meer gesehen worden. Seither wurde der Mann vermisst. Im Sommer 2014 und 2015 begaben sich Spezialisten des Alpinkaders und des Kriminaltechnischen Dienstes zum Morteratschgletscher, um von Alpinisten entdeckte Leichenteile zu bergen. Nach mehr als 50 Jahren wurde der Vermisste 3.5 Kilometer vom Verschwindepunkt entfernt vom Eis freigegeben.

40 Personen werden noch vermisst

Immer wieder schaffe das Eis des Morteratschgletschers Leichenteile und Gegenstände von vermissten Alpinisten an die Oberfläche, schrieb die Bündner Polizei. Total 40 Personen werden derzeit in der Eiswelt unterhalb des Berninagipfels, des höchsten Berges der Ostalpen, vermisst.

Funde der Polizei melden

Finden Bergsteiger auf einer Hochtour Ausrüstungsgegenstände oder menschliche Körperteile, sollten die Fundsachen Polizeiangaben zufolge nicht berührt werden. Die Gegenstände sollen nach Möglichkeit fotografiert werden, und die Fundstelle ist zu kennzeichnen. Ein Fund soll zudem unter Angabe der Koordinaten der Polizei gemeldet werden.

Ohne Beizug von Spezialisten geborgen werden sollten Gegenstände oder Leichen lediglich in Ausnahmefällen, etwa dann, wenn den Fundgegenständen Gefahr durch ein aufkommendes Gewitter droht. Oder wenn der Fundort allenfalls nicht wieder gefunden werden kann. Abgegeben werden können die Fundstücke beim nächsten Polizeiposten.

(red.)

veröffentlicht: 25. Juli 2016 10:04
aktualisiert: 25. Juli 2016 11:15

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