«Liebesschwindlerin» muss hinter Gitter

20.11.2015, 14:42 Uhr
· Online seit 20.11.2015, 14:37 Uhr
Eine Rentnerin soll zwei Männern die grosse Liebe vorgegaukelt haben, um an ihr Geld zu kommen. Insgesamt 270'000 Franken soll sie von ihren Opfern erhalten haben. Das St. Galler Kantonsgericht hat ein Urteil gegen die Frau wegen mehrfachen Betrugs bestätigt.
Marco Latzer
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Wie das Gericht am Freitag bekanntgab, bleibt es bei der teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland im Herbst 2014 augesprochen hatte. Zwei Monate muss die 65-jährige Rentnerin absitzen, die restlichen 16 Monate wurden bedingt ausgesprochen.

Freispruch gefordert

Das Kantonsgericht musste sich am Donnerstag mit dem Fall befassen, weil die Frau das Urteil der Vorinstanz nicht akzeptiert hatte. Sie verlangte einen vollumfänglichen Freispruch.

Die beiden Privatkläger bezeichnete sie als Lügner. Sie könne nur vermuten, weshalb die beiden Männer behaupteten, sie habe ihnen grosse Geldsummen abgeknöpft. Vermutlich hätten sie aus Rache gehandelt, weil sie auf ihr Werben nicht eingegangen sei.

Die Beschuldigte bestritt nicht, dass sie Geld gebraucht hatte, um Schulden zu bezahlen. Dieses habe sie aber von ihrem späteren Ehemann erhalten, den sie 2011 geheiratet habe. Lange Zeit habe sie dies verschwiegen, um ihn zu schützen.

Seine Töchter hätten ihm das Leben schwer gemacht. Sie hätten behauptet, sie sei mit ihm eine Scheinehe eingegangen, um an sein Geld zu kommen.

Ehemann als Zeuge

Das Kantonsgericht lud den 80-jährigen Ehemann als Zeugen vor. Die Befragung war aber aufgrund einer leichten Demenzerkrankung des betagten Mannes schwierig. Er bejahte mehrmals, dass er seiner Frau noch vor der Heirat Geld zur Bezahlung ihrer Schulden gegeben habe. Von Geldübergaben andere Männer wisse er nichts. Seine Frau habe gesagt, dass sei eine Lüge, und er glaube ihr.

Der Verteidiger machte geltend, die ganze Angelegenheit sei kein Fall für die Strafjustiz, sondern höchstens für die Zivilkammer. Es gebe keine Beweise dafür, dass die beiden Männer der Frau tatsächlich hohe Bargeldsummen übergeben hätten. Belegt sei nur, dass sie eine Brille und Schuhe als Geschenke erhalten habe.

Höhere Strafe verlangt

Diese Ansicht teilte das Kantonsgericht St. Gallen nicht. Es wies aber nicht nur die Berufung der Beschuldigten ab, sondern auch die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Erhöhung des vollziehbaren Teils der Freiheitsstrafe von zwei auf sechs Monate verlan

veröffentlicht: 20. November 2015 14:37
aktualisiert: 20. November 2015 14:42

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