Mildere Strafe für Bauer aus Rehetobel
Wie aus dem heute Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht, hat das Obergericht das Strafmass deutlich gesenkt. Das Kantonsgericht hatte den Mann vor zwei Jahren noch zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten - davon zwölf Monate vollziehbar - verurteilt. Am Schuldspruch wegen Anstiftung zu Angriff, Körperverletzung und Hausfriedensbruch hielt jedoch auch das Obergericht fest.
Gehilfen ebenfalls vor Gericht
Die beiden Gehilfen des Bauern wurden zu bedingten Freiheitsstrafe von je zwei Jahren verurteilt. In einem Fall wurde damit das Strafmass ebenfalls gesenkt, im zweiten Fall entspricht es dem Urteil des Kantonsgerichts. Die beiden Männer hatten die Schläger angeheuert.
Zwei der drei Schläger haben vor sieben Jahren einen Landwirt, der gerade seine Kühe melken wollte, mit Fäusten, Fusstritten und einem Holzstock mit Metallteil zusammengeschlagen. Einer von ihnen stand Schmiere.
Bei der Attacke wurde das Opfer schwer verletzt und lag tagelang wegen einer Hirnerschütterung, mehreren Brüchen und Rissquetschwunden auf der Intensivstation. Die Schläger waren vom Nachbarn des Opfers angestiftet worden und erhielten für die Tat 17'500 Franken. Als sie ihren Auftraggeber erpressten, ging dieser zur Polizei.
Schläger wurden 2012 verurteillt
Die drei Schläger wurden bereits 2012 zu Freiheitsstrafen zwischen anderthalb und vier Jahren verurteilt. Dass der auftraggebende Bauer und die beiden Helfer erst später vor Gericht kamen, berücksichtigte das Obergericht jetzt als strafmildernd. Zudem sollen Verfahrensfehler passiert sein.
Jahrelanger Nachbarschaftsstreit
Der Bauer und seine zwei Gehilfen hatten die Tat gestanden. Vor dem Kantonsgericht gab der Bauer im Jahr 2015 an, dass es mit seinem Nachbarn seit Jahren Streit gegeben habe, weil dieser versucht habe, seine Kühe zu vergiften. Er habe ihm einen Denkzettel verpassen wollen.