Polanski-Opfer ging zur St.Galler Polizei

04.10.2017, 10:20 Uhr
· Online seit 03.10.2017, 21:09 Uhr
Der französisch-polnische Filmregisseur Roman Polanski soll 1972 eine 15-Jährige in Gstaad vergewaltigt haben. Sein Opfer zeigte ihn bei der Kantonspolizei St.Gallen an. Für weitere Untersuchungen ist die Berner Staatsanwaltschaft zuständig.
Raphael Rohner
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«Roman Polanski hat mich im Badezimmer seines Chalets in Gstaad vergewaltigt», sagte die heute 61-jährige Münchner Schauspielerin Renate Langer gegenüber der «New York Times». Das Geschehene nagte über 45 Jahre derart an der Frau, bis sie schliesslich zur Polizei ging. Als sie in der Schweiz war, wandte sich an die St.Galler Kantonspolizei und erstattete Anzeige.

Krüsi bekam Anrufe aus New York

Der Mediensprecher der St.Galler Kantonspolizei, Hanspeter Krüsi, bekam Anrufe der «New York Times» und anderen Medien. Gegenüber FM1Today bestätigt er, dass Langer da war: «Die besagte Frau hat Roman Polanski wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kindern angezeigt.»

Die St.Galler Staatsanwaltschaft leitet die Anzeige am Mittwoch an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern weiter. Dies, da der mutmassliche Tatort in ihrem Zuständigkeitsbereich liegt. Die Frau hat ihre Aussagen bei der St.Galler Kantonspolizei deponiert, obwohl sie nicht im Kanton wohnhaft ist. Ein solches Vorgehen ist nach Schweizer Recht möglich.

Langer ist die vierte Frau, die Polanski beschuldigt

Langer ist die vierte Frau, die dem Regisseur vorwirft, dass er sie vergewaltigt habe. Polanski trat am Montagabend am Zürich Film Festival auf. Eben dort, wo er vor acht Jahren von der Zürcher Kantonspolizei verhaftet wurde wegen eines ausstehenden Haftbefehls aufgrund einer Vergewaltigung. Polanski wurde im Jahr 2009 per Haftbefehl aus den USA gesucht.

Er soll die damals 13-jährige Samantha Geimer erst mit Drogen gefügig gemacht und dann vergewaltigt haben. Damals gab es zwar einen Prozess, verurteilt wurde Polanski aber nicht. Er flüchtete stattdessen über London nach Paris, wo ihm als französischer Staatsbürger kein Ausschaffungsprozess drohte. Als er dann schiesslich im Jahr 2009 nach Zürich kamm klickten die Handschellen und Polanksi bekam Hausarrest. Ausgeliefert wurde er nicht. Für Polanksi gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 3. Oktober 2017 21:09
aktualisiert: 4. Oktober 2017 10:20
Quelle: rar

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