Postschaltergebühr für Telefonrechnungen rechtens

23.05.2017, 11:28 Uhr
· Online seit 23.05.2017, 11:08 Uhr
Wer seine Swisscom-Telefonrechnung am Postschalter bezahlt, muss seit Februar eine Gebühr draufzahlen. Der Preisüberwacher, der diese Praxis kritisiert hatte, muss sie hinnehmen und bedauert dies. Er hofft nun auf die Politik.
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Für Kunden, welche die Rechnung für die Telekom-Grundversorgung am Postschalter bezahlen, erhöhten sich die Abonnementspreise für den Telefonanschluss ab dem 1. Februar um 95 Rappen auf 26.30 Franken, bei einem Abo mit Internet um 1.30 auf 60.70 Franken. Das hatte Preisüberwacher Stefan Meierhans im Februar kritisiert.

Gemäss Swisscom variieren die Gebühren je nach Betrag von 90 Rappen bis 1.80 Franken. Preisüberwacher Stefan Meierhans bemängelte damals vor allem, dass mit der Gebühr die Preise der Grundversorgung über die Preisobergrenze hinaus verteuert würden.

Er hatte deshalb die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) angerufen. Die ComCom habe nun geantwortet, dass das Überwälzen der Gebühr auf Kunden, welche die Rechnung am Postschalter begleichen, nicht gegen die Preisobergrenze verstosse, schrieb Meierhans im neusten Newsletter vom Dienstag.

Die Gebühren für das Bezahlen am Postschalter seien nicht Teil der Grundversorgungsleistungen, begründete die ComCom demnach den Entscheid. Auch verwies die Kommission auf Alternativen zum Begleichen der Telefonrechnungen. Meierhans bedauert diese Haltung der ComCom laut dem Newsletter.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda ergänzte Meierhans, dass der Entscheid definitiv und das juristische Dossier geschlossen sei. Die Diskussion werde auf politischer Ebene weitergehen, sagte er mit Verweis auf künftige Debatten zur Grundversorgung und zur Revision des Fernmeldegesetzes.

23 Prozent der Swisscom-Kundinnen und -Kunden begleichen laut dem Preisüberwacher ihre Rechnung für die Festnetz- und Mobiltelefonie immer noch mit dem Einzahlungsschein am Postschalter.

veröffentlicht: 23. Mai 2017 11:08
aktualisiert: 23. Mai 2017 11:28
Quelle: SDA

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