Preisabsprachen im Münstertal

13.07.2017, 09:24 Uhr
· Online seit 13.07.2017, 09:24 Uhr
Die Wettbewerbskommission hat im Münstertal in mehr als hundert Fällen Preisabsprachen zwischen Hoch- und Tiefbauunternehmen entdeckt. Diese sind laut Kartellgesetz nicht zulässig.
René Rödiger
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Im Oktober 2012 eröffnete die Wettbewerbskommission (Weko) mit einer Hausdurchsuchung die Ermittlungen. Dabei zeigte sich, dass die Foffa Conrad, die Hohenegger und weitere, inzwischen aufgelöste Münstertaler Bauunternehmen sich ab 2004 bis 2012 über Offerten abgesprochen haben.

Die Unternehmen tauschten sich über ihre Interessen für Hoch- und Tiefbauprojekte aus. Waren alle Beteiligten einverstanden, wurde ein Unternehmen bestimmt, das den Zuschlag erhalten sollte. Die anderen Unternehmen offerierten zu überteuerten Preisen. Bis 2008 erfolgte diese Zusammenarbeit in «Vorversammlungen», organisiert vom Graubündnerischen Baumeisterverband GBV. Später sprachen sich die Unternehmen ohne den GBV ab. So wurden zwischen 2004 und 2012 mehr als hundert Offerten manipuliert und Preise abgesprochen.

Die Weko verzichtet noch auf Sanktionen und berücksichtigt bei den Bussen die Schwere der Vergehen, die finanziellen Verhältnisse und das Kooperationsverhalten der Unternehmen. Einer Firma wurde die Busse ganz erlassen, da sie die Abreden als erste meldete und gut kooperierte. Die Entscheide der Weko können noch ans Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen weitergezogen werden.

Im Kanton Graubünden laufen insgesamt zehn Untersuchungen zu Wettbewerbsverstössen. Alle haben ihren Ursprung in jener Hausdurchsuchung vom 30. Oktober 2012 im Unterengadin. Rund 40 Unternehmen sollen betroffen sein.

veröffentlicht: 13. Juli 2017 09:24
aktualisiert: 13. Juli 2017 09:24
Quelle: red.

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