Preise für Basisinfrastrukturen im Visier des Preisüberwachers

· Online seit 26.02.2016, 10:00 Uhr
Preisüberwacher Stefan Meierhans will im laufenden Jahr auf angemessene Preise und Gebühren für die Basisinfrastrukturen fokussieren. Damit will er auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz leisten.
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Im Visier hat der Preisüberwacher Basisinfrastrukturen wie die Energie- und Wasserversorgung, das Entsorgungswesen, die Post und Telekommunikation sowie den öffentlichen Verkehr, wie Preisüberwacher Stefan Meierhans bei der Präsentation des Jahresberichts am Freitag in Bern bekannt gab.

Damit will er Konsumentinnen und Konsumenten sowie kommerzielle Nachfrager nicht bloss vor überhöhten Preisen schützen, sondern auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Kompetitive Preise für Vorleistungen und eine moderate Gebührenbelastung seien essentiell, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz zu erhalten und einer Produktionsverlagerung ins Ausland entgegenzutreten, hält er fest.

Zudem prüft der Preisüberwacher im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes - wo bereits eine Untersuchung zu Coca Cola läuft - ob möglicherweise im Nachgang zu den entsprechenden Entscheiden der Wettbewerbskommission im Laufe dieses Jahres Abklärungen zu den Buchungsgebühren bei ausgewählten Hotel-Buchungsplattformen eingeleitet werden.

Im vergangenen Jahr hat die Preisüberwachung 2043 Bürgermeldungen bearbeitet. Diese betrafen am häufigsten Tarife und Preise aus dem Bereich des Gesundheitswesens. Zweithäufigster Kritikpunkt waren Preise zum Thema Verkehr. Überdurchschnittlich viele Meldungen betrafen zudem die Preise im Bereich Telekommunikation, der Brief- und Paketpost sowie zur Finanzbranche.

Der Preisüberwacher erzielte 2015 fünf neue einvernehmliche Lösungen. Von Behördenseiten wurden dem Preisüberwacher 545 Tarifvorlagen zur Stellungnahme unterbreitet. Der Preisüberwacher gab 85 Empfehlungen ab, am häufigsten zu Preisen und Tarifen im Gesundheitswesen. Intensiv nahm Meierhans auch sein Empfehlungsrecht im kommunalen Versorgungs- und Entsorgungsbereich wahr, namentlich bei den Wasser- und Abwassergebühren.

veröffentlicht: 26. Februar 2016 10:00
aktualisiert: 26. Februar 2016 10:00
Quelle: SDA

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