Rekurs gegen Kreuzlinger Stadthaus-Abstimmung
Innert der gesetzlichen Frist von drei Tagen nach der Abstimmung hat ein Kreuzlinger Einwohner beim kantonalen Departement für Inneres und Volkswirtschaft Rekurs eingelegt und verlangt, dass aufgrund des knappen Ergebnisses eine Nachzählung vorgenommen wird. Dies schreibt die Stadt Kreuzlingen in einem Communiqué.
Die Zustimmung zur Vorlage am 27. November war mit 2068 Ja zu 2063 Nein bei 52 leeren Stimmzetteln äusserst knapp ausgefallen. Ungültig waren 73 Stimmabgaben, weil die gesetzlichen Vorschriften – ganz überwiegend bezüglich des brieflichen Abstimmens – nicht eingehalten wurden.
Wie Kreuzlingens Stadtpräsident Andreas Netzle bereits am Sonntag bei der Bekanntgabe der Abstimmungsresultate im Rathaus sagte, war wegen der geringen Differenz von fünf Stimmen ein weiteres Mal nachgezählt worden, bevor das Resultat amtlich wurde. Damit käme es nun folglich zu einer dritten Nachzählung.
Der Kanton Thurgau hat der Stadt Kreuzlingen für ihre Stellungnahme zum Rekurs eine Frist bis zum 23. Dezember 2016 gesetzt. Dann wird der Kanton darüber entscheiden, ob eine offizielle Nachzählung angeordnet wird.
(red.)